Entscheidungsgründe: Mit E-Mail vom 10.04.2021, verbessert durch Eingaben vom 19.04.2021 und 28.04.2021, erhob XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer, BF) gegen XXXX (Mitbeteiligte Partei vor dem Verwaltungsgericht, MB) Beschwerde an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) wegen Verletzung im Grundrecht auf Geheimhaltung nach § 1 Abs. 1 DSG. Er brachte im Wesentlichen vor, die MB habe ohne seine Zustimmung Tonaufnahmen von ihm angefertigt sowie E-Mails von ihm weiterg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) reiste irregulär und schlepperunterstützt in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 10.06.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG). 1.2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) vom 01.03.2017 wies das BFA den Antrag des BF auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status des Asylbere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.11.2018 bewarb sich der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Justizwachebeamter der Justizanstalt XXXX unter Anschluss von Bewerbungsunterlagen auf die ausgeschriebene Planstelle des „Traktkommandanten“ im „Traktkommando D-E Trakt“ (Verwendungsgruppe E2a, Funktionsgruppe 5) der Justizanstalt XXXX . 2. Die Leiterin der Justizanstalt XXXX teilte dem Beschwerdeführer mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Mail vom 13.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass die von ihm angestrebte Planstelle einem anderen Bewerber verliehen worden sei. Am 19.07.2018 erlangte der Beschwerdeführer von dieser Mail Kenntnis. 3. Mit Schreiben vom 08.11.2018 stellte der Beschwerdeführer an die Gleichbehandlungskommission beim Bundesministerium für Arbeit, Soziale... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den im
Spruch: angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der gegenständliche Beschluss ist einer aufschiebenden Wirkung jedenfalls zugänglich, dies sowohl bezüglich der Zurückweisung des Ausfertigungsantrags als verspätet (Spruchpunkt A2)) als ... mehr lesen...