Entscheidungen zu § 71 Abs. 1 AVG

Landesverwaltungsgericht Salzburg

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/10/8 405-3/745/1/5-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Frau AK, …, vertreten durch die AF Rechtsanwälte,…, gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde X. vom 13.7.2020, Zahl ..., (mitbeteiligte Partei: AB, …) zu R e c h t: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 08.10.2020

RS Lvwg 2020/10/8 405-3/745/1/5-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.10.2020 Index: 40/01 VerwaltungsverfahrenL 82005 Bauordnung
Norm: AVG §13 Abs2AVG §71 Abs1 Z1BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1
Rechtssatz: Unbeschadet der durch den Baudirektor telefonischen Bekanntgabe der E-Mail-Adresse des Bauamtes, hätte der Rechtsvertreter im Hinblick auf festgelegte organisatorische Beschränkungen gemäß § 13 Abs 2 AVG und die E-Mail-Adressanga... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 08.10.2020

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