Entscheidungen zu § 67d Abs. 5 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/16 99/01/0182

Mit Schriftsatz vom 13. Jänner 1997 erhob die mitbeteiligte Partei Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat gemäß Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG wegen behaupteter rechtswidriger Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Sie sei durch ihre Festnahme und Anhaltung am 30. November 1996 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit und dadurch, dass sie sich entkleiden, während der Am... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.1999

RS Vwgh 1999/9/16 99/01/0182

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67d Abs5;AVG §67f Abs1;
Rechtssatz: Durch die Wortfolge Parteien ausdrücklich darauf verzichten in § 67d Abs 5 AVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es hiebei auf eine ausdrückliche Willenserklärung der Parteien ankommt. Ein bloßes Schweigen der Parteien des Verwaltungsverfahrens auf die Anfrage seitens der Behörde, ob die Neudurchführung des Beweisverfahrens verla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1999

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