Entscheidungen zu § 66 Abs. 4 AVG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2022/7/29 2022-0.502.311

GZ: 2022-0.502.311 vom 29. Juli 2022 (Verfahrenszahl: DSB-D124.0123/22) [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHWERDEVORENTSCHEIDUNG Spruch: Die Datenschutzbehörde... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 29.07.2022

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