Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs2;AVG §67g Abs1;VStG §51h Abs4;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 29.9.1993,93/02/0158) hat die bei der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat, zu der die Parteien ordnungsgemäß geladen wurden, erfolgte Verkündung des Berufungsbescheides die Wirkung seiner Erlassung. Für die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein mün... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z1;VStG §51h Abs4;VStG §52a Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nimmt der unabhängige Verwaltungssenat in der schriftlichen Ausfertigung des gem § 51h Abs 4 VStG mündlich verkündeten Bescheides eine wesentliche Änderung des Bescheidspruches vor und stützt er sich diesbezüglich in der
Begründung: de... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, vom 6. April 1995 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich zu der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als Stellvertretung nach außen berufenes Organ der B Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien am 6. Februar 1995 in ihrem Gastgewerbebetrieb in Wien eine namentlich genann... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VStG §11;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §24;VStG §51h Abs4;
Rechtssatz: Ist der Berufungsbescheid durch die belBeh (am Tag der behaupteten Inhaftierung) in Anwesenheit des Besch iSd § 51h Abs 4 VStG mündlich verkündet worden, so tritt mit der Verkündung bereits die Bindungswirkung dieses Straferkenntnisses ein, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die n. Pionierkompanie in XY. Mit am 16. August 1995 mündlich verkündetem Disziplinarerkenntnis des Kompaniekommandanten wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Geldbuße in Höhe von S 300,-- verhängt. Dieser mündlich verkündete Bescheid ist in den vorgelegten Akten nicht dokumentiert. Ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §44 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;HDG 1994 §23 Z1;HDG 1994 §58;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 92/09/0149 1
(hier: § 23 Z 1 HDG 1994) Stammrechtssatz Das HDG 1985 (vgl § 61 Abs 1 und § 62 Abs 2 HDG 1985) sieht die mündliche Verkündung von Bescheiden in beiden Instanzen des Dis... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid hat die Wiener Landesregierung einen "Antrag der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 20.1.1993 auf Rückersatz des gemäß Bescheid vom 20. Jänner 1993 von der Bezirkshauptmannschaft geleisteten Sozialhilfe" abgewiesen. Dabei stützte sich die belangte Behörde unter anderem auf § 44 Abs. 3 WSHG, wonach das Land (sc. Wien) zum Kostenersatz verpflichtet ist, wenn sich der Hilfesuchende während der letzten sechs Monate vor Gewährung der Hilfe mindes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §9;VwGG §34 Abs1;ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ergeht ein Bescheid, dessen Adressat "Land Niederösterreich" auch im
Spruch: des Bescheides nicht genannt wird, an "Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Gruppe Gesundheit und Soziales - Abteilung Sozialhilfe", ist die Zustellverfügun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 11. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b i.V.m. § 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 3 sowie § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) wegen unerlaubter Beschäftigung von zwei Ausländern am 9. Oktober 1991 zu einer Geldstrafe von S 20.000,-- - im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen - bestraft, und es wurden ihm K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §62 Abs2;AVG §67g;VStG §51h Abs4;
Rechtssatz: Wurde die Verkündung des SPRUCHES des angefochtenen Bescheides und damit sein normativer Inhalt wörtlich am Schluß des Verhandlungsprotokolles beurkundet und (hier) von den Mitgliedern des UVS, dem Schriftführer sowie den sonstigen Anwesenden unterfertigt, liegt eine vorschriftsmäßige Beurkundung des mündlich verkünde... mehr lesen...
Der am 1. Februar 1953 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah seinen Dienst bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres faßte am 22. Mai 1990 einen Einleitungs- und Unterbrechungsbeschluß gemäß §§ 123 Abs. 1 bzw. 114 Abs. 1 BDG 1979. Demnach wurde der Beschwerdeführer verdächtigt, Dienstpflichtverletzungen gem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §62 Abs2;BDG 1979 §124 Abs12;BDG 1979 §124 Abs14;BDG 1979 §126 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0495 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 3 Stammrechtssatz Die sowohl nach dem BDG 1979 als auch nach dem AVG vorgesehene entsprechende nieders... mehr lesen...
In der vorliegenden Beschwerde wird vorgebracht, die unter 1. bis 20. genannten Beschwerdeführer hätten mit Schreiben vom 27. Jänner 1996 gemäß § 14 der Hochschülerschaftswahlordnung 1983 (HSWO), BGBl. Nr. 609, der belangten Behörde die Ersetzung ihrer zustellungsbevollmächtigten Vertreterin durch einen anderen zustellungsbevollmächtigten Vertreter bekanntgegeben. In der Sitzung der belangten Behörde vom 1. Februar 1996 sei dieser "Antrag" (im Original unter Anführungszeichen) mehrhei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter
Bescheidbegriff Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996120077.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 14. Oktober 1992 wurde das die Beschwerdeführerin betreffende Verfahren zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften für das Jahr 1987 gemäß § 303 BAO wiederaufgenommen. Die damit verbundene Sachentscheidung lautete dahin, daß der Antrag der Beschwerdeführerin auf einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für dieses Jahr abgewiesen wird. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes vom selben Tag wurde auch der die einheitli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs2;BAO §97 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die mündliche Erlassung eines Bescheides durch Verkündung gem § 97 Abs 1 lit b BAO ist ebenso wie jene nach § 62 Abs 2 AVG ein Formalakt, der den Parteien als solcher zu Bewußtsein kommen muß (Hinweis E 29.9.1992, 91/09/0186; E 31.3.1993, 92/01/0402; Stoll, BAO-Kommentar, 941, 1016; Wal... mehr lesen...
Hinsichtlich des Verwaltungsgeschehens bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. November 1995, Zl. 92/10/0125, verwiesen. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 28. November 1991, soweit sie sich gegen die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung nach § 84 Abs. 3 StVO 1960 und gegen den Entfernungsauftrag nach § 84 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/06/0151 E 11. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein mündlich verkündeter Bescheid erlangt erst durch seine niederschriftliche Beurkundung Wirksamkeit. (Hinweis auf E vom 30.9.1985, 85/10/0051) Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Jänner 1976 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 84 Abs. 3 StVO und § 14 Abs. 1 des Tiroler Naturschutzgesetzes, LGBl. Nr. 15/1975 (TNSchG), im Einvernehmen mit dem örtlichen Straßenmeister die Genehmigung zur Aufstellung einer Hinweistafel 300 m vor dem Dorfeingang von M. unmittelbar nach der Ford-Vertragswerkstätte K. mit der Aufschrift "Bank, Geldwechsel-Money exchange, Zimmernachweis, Informatio... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/06/0151 E 11. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein mündlich verkündeter Bescheid erlangt erst durch seine niederschriftliche Beurkundung Wirksamkeit. (Hinweis auf E vom 30.9.1985, 85/10/0051) Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen ... mehr lesen...
Mit mündlich verkündetem Bescheid vom 28. Mai 1993 sprach der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 12, Sozialamt - Sozialreferat für den 7. Bezirk (erstinstanzliche Behörde) aus, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 25. Mai bis 24. Juni 1993 eine Geldaushilfe von S 5.895,-- bewilligt werde. In der von der Beschwerdeführerin (mit Vorbehalt zum Inhalt des Bescheides) unterfertigten Niederschrift auf dem dafür vorgesehenen Formular heißt es im Anschluß an die Protokollier... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Zumindest dann, wenn die Partei anläßlich der Verkündung des Bescheides über ihr Recht nach § 62 Abs 3 AVG, binnen drei Tagen nach der Verkündung eine schriftliche Ausfertigung zu verlangen, belehrt wurde, hat auch die Verkündung in der Beurkundung einer Recht... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde G vom 3. Oktober 1986 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, gemäß § 34 Abs. 3 des Bautechnikgesetzes die Abwässer der Liegenschaft Gp Nr. 6 (B), KG G, über einen Hauskanal in die Ortskanalisationsanlage der Marktgemeinde G einzuleiten. Unter anderem wurden folgende Auflagen erteilt: "3. Es dürfen nur Hausabwässer (Fäkal-, Küchen-, Bade- und Waschwässer) eingeleitet werden. ... ... 5. Bestehende Hauskanalanla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs2;
Rechtssatz: Zwar ist nach § 62 AVG die Erlassung eines mündlichen Bescheides zulässig, doch bedarf es zur wirksamen Erlassung eines mündlichen Bescheides unter anderem auch einer niederschriftlichen Beurkundung, und es müßte Bescheidwille vorliegen. Fehlt eine niederschriftliche Beurkundung eines mündlichen Bescheides und fehlt ein Bescheidwille, so ist... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug schuldig erkannt, als handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. Ges.m.b.H. und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der genannten Gesellschaft, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten LKWs gewesen sei, am 24. April 1991 nicht dafür gesorgt zu haben, daß das genannte Fahrzeug hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §41;
Rechtssatz: Der Zulassungsschein stellt lediglich eine Bestätigung über die Erlassung des Bescheides, der die Zulassung ausspricht, dar. Im Falle der Stattgebung wird dieser Bescheid gemäß § 62 Abs 1 AVG und § 62 Abs 2 AVG der Partei mündlich mitgeteilt und dies im Zulassungsakt durch einen Verme... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 8. Dezember 1989 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung nach § 53 Abs. 1 lit. h Tiroler Bauordnung gemäß § 53 Abs. 2 leg.cit. eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzarrest in Dauer von 20 Tagen verhängt. Dem Beschwerdeführer wurde angelastet, er habe am 7. Dezember 1989 von 20.00 Uhr bis 8. Dezember 1989 03.00 Uhr auf der Industriezone Z, nördlich der S-S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1657/62 E 21. November 1962 RS 2 Stammrechtssatz Die Erlassung eines mündlichen Bescheides bedarf einer Beurkundung sowohl des Bescheidinhaltes als auch der Tatsache seiner Verkündung in Form einer Niederschrift, widrigenfalls von einer Bescheiderlassung nicht gesprochen werden kann. (Hinweis auf E vom 11.1.1955, 1514/53... mehr lesen...
Am 25. April 1993 ereignete sich auf dem Betriebsgelände der Beschwerdeführerin ein Vorfall, in dessen Verlauf ca. 3.500 l Dieselkraftstoff unkontrolliert in das Erdreich gelangten. Die von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) im Zuge ihres Einschreitens beigezogenen Amtssachverständigen kamen zum Ergebnis, daß sich der Kontaminationsbereich exakt 2 km nördlich des die Trinkwasserversorgung für die Stadtgemeinde Zell am See speisenden Grundwasserbrunnens P. befinde und daß dies... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs2;AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1 Z2;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
91/07/0107 E 28. Jänner 1992 RS 1;
82/04/0167 E 17. Dezember 1982 RS 3;
82/07/0156 E 16. Dezember 1982 RS 1;
(RIS: abgv) Re... mehr lesen...