Entscheidungen zu § 45 Abs. 2 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 121-147 von 147

RS UVS Oberösterreich 1993/05/25 VwSen-101107/13/Fra/Ka

Rechtssatz: Behauptung eines Nachtrunkes unglaubwürdig, wenn dieser anläßlich der ersten Einvernahme durch das erhebende Sicherheitsorgan ausdrücklich verneint wurde und ein derartiger Einwand in der Folge erstmals mit der Berufung vorgebracht wird. Sachverständigengutachten, das bei einem um 6.20 Uhr gemessenen Atemalkoholgehalt von 0,58 mg/l bezüglich der erforderlichen Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt um 2.00 Uhr mit 1,8 (gegenüber den in der Literatur auch vertretenen Werten bis zu 2,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/07 VwSen-101100/8/Bi/Shn

Rechtssatz: Bei gleichermaßen glaubwürdigen Aussagen des Meldungslegers und des Berufungswerbers ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" von der Nichterwiesenheit der Verwaltungsübertretung auszugehen. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/23 VwSen-101039/10/Bi/Fb

Rechtssatz: Die Verpflichtung, sich einem Alkotest zu unterziehen, trifft auch einen Radfahrer. Wenn die Angaben des Meldungslegers darüber, weshalb bei der Durchführung des Alkotestes kein gültiger Versuch zustandekam, glaubwürdig sind, der Berufungswerber hingegen hiefür keine logische Erklärung zu erbringen vermag, so ist der Tatbestand der Verweigerung des Alkotestes als erwiesen anzusehen. Daß der Berufungswerber dachte, daß die Angelegenheit damit, daß kein gültiger Blasversuch zusta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.04.1993

TE UVS Stmk 1993/04/15 30.9-6/93

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, vom 20.5.1992, GZ.: 15.1 H 4/91 - 1, ist der Berufungswerberin zur Last gelegt worden, als Zulassungsbesitzerin des PKW der Marke Audi Quattro mit dem Kennzeichen DL 5 AWB (Wechselkennzeichen), anläßlich des behördlichen telefonisch durchgeführten Auskunftsverlangens am 12.9.1991 um 12.38 Uhr nicht unverzüglich den Namen und die Anschrift jener Person bekanntgegeben zu haben, die das angeführte Fahrzeug am 15.8.1991 zwischen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 15.04.1993

RS UVS Steiermark 1993/04/15 30.9-6/93

Rechtssatz: Im Zweifel liegt keine Aufforderung zur Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG vor, wenn nicht gewährleistet ist, daß durch störungsfreie Übermittlung mittels Autotelefon ein deutliches, verpflichtendes Auskunftsverlangen einer Behörde an den Empfänger weitergeleitet wurde. Schlagworte Lenkererhebung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/14 Senat-AM-92-010

Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Erstbehörde den Berufungswerber als nach §9 VStG für die G R GesmbH Verantwortlichen schuldig erkannt, daß in der in S*********** befindlichen Filiale am 22.4.1991 nicht dafür vorgesorgt wurde, daß die dort in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflußt werden, obwohl dies nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar war, da im Verkaufsrau... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.04.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/04/14 Senat-AM-92-010

Rechtssatz: Durch ein Beweisanbot des Beschuldigten, das sich in einer Behauptung und dem Antrag auf Ausforschung und Vernehmung des in seiner Filiale beschäftigten Verkaufspersonals (ohne konkrete Angabe von Name und Adresse) erschöpft, wird die Mitwirkungspflicht grob verletzt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.04.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/13 KUVS-661/1/93

Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Behörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit die Partei nicht von der Verpflichtung zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen, wobei die Mitwirkungspflicht in dieser Beziehung auch den Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren trifft. Diese Mitwirkungspflicht ist dort bedeutsam, wo ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden kann, wenn also der amtswegigen behördlichen Erhebung im Hinblick auf die nach d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/01 VwSen-100791/17/Weg/Ri

Rechtssatz: Beträgt die technisch zurücklegbare Wegstrecke in 6 Sekunden bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h nur 135 Meter, hätte aber nach den Angaben des Meldungslegers in diesem Zeitraum eine solche von 350 Metern zurückgelegt werden müssen, so erweist sich dessen Aussage als unglaubwürdig. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/03/11 VwSen-100610/20/Sch/Rd

Rechtssatz: Trotz des Gutachtens eines Sachverständigen dahingehend, daß aus technischer Sicht nicht mit Sicherheit feststehe, daß die Berufungswerberin die Beschädigung des fremden Fahrzeuges habe optisch, akustisch oder sensuell wahrnehmen können, ist nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung dennoch von einer solchen Wahrnehmbarkeit auszugehen, wenn der Lenker des fremden Fahrzeuges die Berufungswerberin darauf nachweislich aufmerksam zu machen versucht, diese sich jedoch völlig des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/02/01 VwSen-100669/5/sch/Rd

Rechtssatz: Kein Nachweis der Alkoholisierung, wenn der Alkomat zwei Messungen - die eine mit 0,48 mg/l, die andere mit 0,54 mg/l - mit dem Vermerk: "Probendifferenz, Messung(en) nicht verwertbar" ausweist und sich auch aus der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses nicht ergibt, wie die belangte Behörde dennoch zu der Annahme gekommen ist, daß der Berufungswerber zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.02.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/12 VwSen-100366/41/Fra/Ka

Rechtssatz: Wenn nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, daß ausschließlich eine zu kurze Exspirationszeit bzw. ein zu geringes Exspirationsvolumen das Nichtzustandekommen der Messungen ausgelöst hat und sich der Meldungsleger nicht mehr daran zu erinnern vermag, welche Fehlanzeige am Meßgerät wahrzunehmen war, so ist davon auszugehen, daß nicht erweisbar ist, ob der Alkomat zum Tatzeitpunkt funktionsfähig war. Stattgabe. Schlagworte In dubio pro reo. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/08 VwSen-100561/21/Fra/Ka

Rechtssatz: Folgerung der belangten Behörde, daß die Blutprobe manipuliert wurde, nicht unschlüssig, wenn sich der Berufungswerber unmittelbar nach der Blutabnahme weigerte, die Blutampulle den wartenden Gendarmeriebeamten zu übergeben, er aber 14 Stunden später versuchte, diese am Gendarmerieposten abzugeben. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 12.000 S. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.01.1993

RS UVS Kärnten 1992/11/11 KUVS-953/4/92

Rechtssatz: Wenn die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit durch Nachfahren mit dem Funkstreifenwagen festgestellt wurde, bedarf es in der Regel keiner weiteren Überprüfung der Geschwindigkeit. Den verkehrsgeschulten Organen der Sicherheitswache muß ein, wenn auch nur im Schätzungswege gewonnenes Urteil, zugebilligt werden, ob ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im erheblichen Maße überschreitet oder nicht. Auch wird durch die Verwendung eines nichtgeeichten Meßgerätes wede... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/10/06 KUVS-268/4/92

Rechtssatz: Erscheint auf einem Radarbild ein Kennzeichen und ermittelt sich daraus der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges, welches eine überhöhte Geschwindigkeit einhielt, so ist der Zulassungsbesitzer dann nicht als Täter anzusehen, wenn er aus plausiblen Gründen - Auslandsaufenthalt zur Tatzeit, mangelnde Erinnerung, Vielzahl von Benützern des Fahrzeuges etc - darlegt, zum Tatzeitpunkt nicht der Lenker des Fahrzeuges, das die überhöhte Geschwindigkeit einhielt, gewesen zu sein. Wenngleic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.10.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/08/24 Senat-LF-91-001

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 20. August 1991, Zl xx, eine Geldstrafe von S 1.000,-- wegen Übertretung des §38 Abs5 der Straßenverkehrsordnung 1960 verhängt.   Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe am 7. Juni 1991 um 09,49 Uhr in S   D-Straße Kreuzung Pstraße (Gemeindestraße - LHS xx) in Richtung Süden, sein Fahrzeug mit dem Kennzeichen N xx als Fahrzeuglenker nicht vor der Haltelinie angehalten, obwohl die Verkehrsampel rotes Licht gez... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 24.08.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/08/24 Senat-LF-91-001

Beachte Dazu Entscheidung des VwGH vom 24.02.1993 92/02/0297 (Beschwerde als unbegründet abgewiesen) Rechtssatz: Wenn der Meldungsleger vornehmlich mit dem Ablesen des Kennzeichens beschäftigt war, ist unerheblich, daß er die Fahrzeugmarke nicht eindeutig erkennen konnte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 24.08.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/06/29 1-122/92

Rechtssatz: Der dem angefochtenen Straferkenntnis zugrundeliegende Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen, obwohl der Beschuldigte seine (in der Verhandlung vor dem Verwaltungssenat verlesene) diesbezügliche niederschriftliche Aussage vor der Gendarmerie im Verfahren vor dem Verwaltungssenat widerrufen hat. Im konkreten Fall haben nämlich gewichtige Umstände für die Richtigkeit der ersten Aussage und gegen die Richtigkeit der nunmehrigen Behauptungen gesprochen. Schlagworte Widerru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 29.06.1992

TE UVS Steiermark 1992/06/01 30.4-22/92

Aufgrund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Anwesenheit des Berufungswerbers vorgenommenen öffentlichen, mündlichen Verhandlung vom 1.6.1992 ergibt sich folgender Sachverhalt:   Mit Anzeige des GPK Wundschuh vom 21.2.1991 an die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung war mitgeteilt worden, der Beschuldigte R. D. sowie dessen Bruder A. D. seien verdächtig, in der Zeit von 2... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 01.06.1992

RS UVS Steiermark 1992/06/01 30.4-22/92

Rechtssatz: Der Vorwurf einer unbefugten Müllablagerung im Wald im Sinne des § 25 Abs 1 Stmk AbfallwirtschaftsG durch den Gewerbetreibenden widerspricht dann den Erfahrungen des täglichen Lebens, wenn der Müll bereits vom Gewerbetreibenden zum Verkauf abgeholt, aussortiert und zwischengelagert war. Der Berufungswerber hätte bei der zur Last gelegten Vorgangsweise in krasser Weise gegen betriebswirtschaftliche Grundsätze verstoßen. Schlagworte Beweiswürdigung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 01.06.1992

TE UVS Steiermark 1992/04/07 30.5-37/92

Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, eine Übertretung 1.) des § 16 Abs 2 lit f Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 1961 dadurch begangen zu haben, daß sie sich unbefugt in dem abgesperrten Raum innerhalb einer geschlossenen Schrankenanlage begeben bzw. aufgehalten habe, sowie 2.) der Bestimmung des § 42 Abs 1 Eisenbahngesetz 1957 dadurch begangen zu haben, daß sie den Schnellzug "Croatia" an seiner Weiterfahrt behinderte und somit ein den Eisenbahnv... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.04.1992

RS UVS Steiermark 1992/04/07 30.5-37/92

Rechtssatz: Zum Nachweis einer Übertretung nach § 16 Abs 2 lit f EisbKrV bedarf es der Feststellung, daß sich jemand unbefugt in den abgesperrten Raum begibt. Die alleinige Wahrnehmung, daß sich die Beschuldigte im abgrenzenden Raum befand, reicht nicht aus. Schlagworte Eisenbahnrecht Demonstration mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.04.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/10 KUVS-13/2/92

Rechtssatz: Im Strafverfahren muß es mit hinreichender Sicherheit als erwiesen angenommen werden können, daß eine Person zur Tatzeit Lenker des Kraftfahrzeuges war und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verletzt hat. Bei der Feststellung, wer ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, handelt es sich um einen Akt der Beweiswürdigung im Sinne des § 45 Abs 2 AVG. Die Behörde hat sohin unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurtei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/30 KUVS-299/2/91

Rechtssatz: Bei der Frage, wo das Fahrzeug des Beschuldigten rechtswidrig gehalten hat, ist gegenüber gegenteiligen Aussagen im Rahmen der freien Beweiswürdigung und damit für die Feststellungen zu berücksichtigen, daß für die Glaubwürdigkeit des Straßenaufsichtsorganes spricht, daß dieses einen Diensteid abgelegt hat, es durch eine vorsätzlich falsche Anzeige die Amtspflicht nach dem 22. Abschnitt des besonderen Teiles des Strafgesetzbuches verletzen würde, und es schließlich als Beamter ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.01.1992

RS UVS Kärnten 1991/11/11 KUVS-272/1/91

Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten "...daß aus dem Akteninhalt nicht zu entnehmen sei, daß er zur Tatzeit das Fahrzeug gelenkt habe. Auf dem Lichtbild sei lediglich das polizeiliche Kennzeichen zu erkennen" bedeutet, daß der Beschuldigte seine Lenkereigenschaft nicht bestreitet und er es überdies im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht unterläßt der Behörde gegenüber Angaben zu machen, wer das Kraftfahrzeug zur Tatzeit am Tatort gelenkt hat oder aus welchen Gründen er derartige Angaben ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.11.1991

TE UVS Steiermark 1991/10/29 30.3-29/91

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen zu haben, da er am 17.12.1990 um 18.00 Uhr den PKW St 339.280 auf der B 75 in O. auf Höhe des Straßenkilometers 10,2 gelenkt und dabei die im Ortsgebiet erlaubte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h überschritten habe.   Da bereits aus der Aktenlage ersichtlich war, daß der angefochtene Bescheid aufzuheben war, konnte eine öffentliche, mündl... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 29.10.1991

RS UVS Steiermark 1991/10/29 30.3-29/91

Rechtssatz: Eine Schätzung einer Geschwindigkeit die sich ausschließlich auf das Nachschauen bezieht, darf nicht als Grundlage für eine ordnungsgemäße Schätzung einer Höchstgeschwindigkeit herangezogen werden (in concreto: Schätzung im Nachschauen mit einer Einsichtsstrecke von ca 200 m aufgrund eines lauteren Motorgeräusches bei einem abschüssigen Gelände). Schlagworte Schätzung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.10.1991

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