Entscheidungen zu § 39 Abs. 3 AVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2005/12/5 G55/05

Begründung: 1. Mit dem mit 3. Mai 2005 datierten und am selben Tag beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft gemäß Art140 Abs1 B-VG das Wort "öffentliche" in §28 Abs3 Privatradiogesetz (im Folgenden: PrR-G) als verfassungswidrig aufzuheben. 1.1. Zum Vorliegen der Antragslegitimation führt die antragstellende Gesellschaft aus, dass die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im näher bezeichneten Versorgungsgebiet mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.12.2005

RS Vfgh 2005/12/5 G55/05

Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAVG §39 Abs3, §44 Abs3PrivatradioG §28 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags eines Hörfunkveranstalters auf Aufhebung einer Bestimmung des Privatradiogesetzes über die Abhaltung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Verfahren über den Entzug der Zulassung mangels aktueller Betroffenheit und in Folge zumutbaren Umwegs ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.12.2005

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