Entscheidungen zu § 37 Abs. 4 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/27 89/15/0059

1. Mit Bescheid vom 25. Juli 1986 zog der Magistrat der Stadt Wien die Beschwerdeführerin gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung (WAO) für einen Rückstand (aushaftende Abgabenschuldigkeiten) der M-GmbH (im folgenden nur noch "GmbH" genannt) von insgesamt S 34.659,-- zur Haftung heran. Der Rückstand war wie folgt aufgegliedert: LOHNSUMMENSTEUER für August bis Oktober 1985    S 29.279,-- Säumniszuschlag                                 S    586,--                                   ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1990

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