Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1983/6/15 1Ob5/83

Der Kläger ist Halter des PKW Marke Mercedes 240 D mit dem polizeilichen Kennzeichen W 40.003, das von ihm im Taxigewerbe verwendet wird. Am 1. 3. 1980 gegen 22 Uhr fuhr der damals beim Kläger als Taxilenker beschäftigte Hans H mit diesem Fahrzeug in Wien auf der Linken Wienzeile stadtauswärts. Als er sich der Kreuzung dieser Straße mit der Kettenbrückengasse näherte, fuhr ein anderes Taxi vor ihm, das plötzlich verkehrsbedingt scharf abbremsen mußte. Hans H konnte sein Fahrzeug konta... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.06.1983

RS OGH 1983/6/15 1Ob5/83

Norm: AHG §1 Cd5AVG §17 Abs1StVO §4 Abs5
Rechtssatz: Ein Amtshaftungsanspruch wegen Vereitelung der Akteneinsicht (§ 17 Abs 1 AVG) entsteht wenn Polizeibeamten, die nach einem Verkehrsunfall intervenierten, eine ihnen zum Zwecke der Ausforschung des Schädigers, der der Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO zuwidergehandelt (Fahrerflucht begangen) hatte, übergebene Notiz mit dem polizeilichen Kennzeichen des Fahrzeuges aus Fahrlässigkeit verloren und de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1983

RS OGH 1964/9/30 6Ob263/64, 6Ob22/17d

Norm: AVG §17 Abs1
Rechtssatz: Zur Akteneinsicht in Verwaltungsakten. Entscheidungstexte 6 Ob 263/64 Entscheidungstext OGH 30.09.1964 6 Ob 263/64 Veröff: RZ 1965,11 6 Ob 22/17d Entscheidungstext OGH 01.03.2017 6 Ob 22/17d Vgl; Beisatz: Eine Verweigerung der Akteneinsicht führt nur dann zur Beschwer einer Partei, wenn die Behörde ihr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1964

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