Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS Vwgh 1988/2/18 87/09/0266

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §16 Abs1;
Rechtssatz: Einem Aktenvermerk muss zu entnehmen sein, mit wem die Behörde das festgehaltene Gespräch (hier: über die Besetzung der Dienststelle und den Fortfall des Interesses an der Beschäftigung des Ausländers für den um Beschäftigungsbewilligung angesucht worden war) geführt hat, um beurtei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1988

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