Die Beschwerdeführerin ist (gemäß den in den Verwaltungsakten befindlichen Grundbuchsauszügen: auf Grund eines Kaufvertrages vom 2. Juni 1992) Eigentümerin der Liegenschaften EZ 126 und 206 der KG D, Gerichtsbezirk Gmunden, zu denen jeweils mehrere Grundstücke gehören. Bei den beschwerdegegenständlichen Grundstücken geht es um die Grenzen zum Almfluß. Rechtsvorgängerin im Eigentum dieser Grundstücke war die "S Seel. Wwe. und Söhne", eine Kommanditgesellschaft. Von der Oberösterrei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs2;AVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 13 Abs 2 AVG ergibt sich, daß ein Wiederaufnahmsantrag schriftlich einzubringen ist (Hinweis E 7.11.1951, 467/50 und E 4.7.1989, 89/11/0143). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994060098.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Jänner 1991 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, als Verantwortlicher einer (näher bestimmten) Demonstrationsversammlung am 24. Juni 1990 diese nicht zeitgerecht bei der Behörde, in deren Wirkungsbereich die Versammlung abgehalten wurde, angezeigt und dadurch eine Übertretung des § 2 Abs. 1 Versammlungsgesetz 1953 (VersG) begangen zu haben. Gemäß § 19 leg. cit. verhängte die BH über den Beschwerdeführer ein... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs2;VersammlungsG 1953 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die Bezirkshauptmannschaft war dadurch, daß sie ihr Fernschreibgerät auch außerhalb der Amtsstunden in Betriebsbereitschaft gehalten hat, in der Lage, fernschriftliche Anbringen entgegenzunehmen und die dadurch bei ihr innerhalb der in § 2 Abs 1 VersammlungsG festgelegten Frist eingelang... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die Absicht besteht, eine schriftliche Auskunft gem § 103 Abs 2 KFG im Wachzimmer abzugeben, jedoch deren Entgegennahme verweigert wird, wird eine solche Auskunft nicht "erteilt", sondern lediglich ein Versuch in dieser Richtung unternommen, sodaß der Tatbestand des § 103 Abs 2 KFG objektiv v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §13 Abs2;AVG §13 Abs4; Beachte Siehe jedoch:
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 2;
2003/09/0037 E 22. Februar 2007 RS 3;
Rechtssatz: Wird die Entgegennahme eines der Behörde überreichten Schriftstückes verweigert, so hat dies die Wirkung, dass das Anbringen nicht bei der Behörde eingelangt ist. Das Einlagen ist aber Voraussetzung für das Vorlie... mehr lesen...