Entscheidungen zu § 77 Abs. 5 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2000/3/28 1Ob47/00v

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Entscheidung | OGH | 28.03.2000

RS OGH 2000/3/28 1Ob47/00v

Norm: WRG §77 Abs5
Rechtssatz: Die "einhellige Meinung" der anderen Mitglieder in der Genossenschaftsvollversammlung, die Wasserversorgung der Liegenschaft eines weiteren Genossenschaftsmitgliedes - mangels einer künftigen einvernehmlichen Regelung - beim Anschluss an die Hauptleitung zu unterbinden, substituiert nicht die Beschlussfassung nach § 77 Abs 5 WRG. Entscheidungstexte 1 Ob 47/00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.2000

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