Entscheidungen zu § 63 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2005/11/4 5Ob103/05s

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Entscheidung | OGH | 04.11.2005

RS OGH 2005/11/4 5Ob103/05s

Norm: ABGB §1431 AWRG §27 Abs1 litaWRG §29 Abs1WRG §29 Abs5WRG §63 litbWRG §99 Abs1 lite
Rechtssatz: Obwohl das WRG einen engen Konnex zwischen Zwangsrechtseinräumung und Entschädigungsfestsetzung herstellt, fehlt dem Gesetz eine entsprechende Regelung über die Rückzahlung geleisteter Beträge im Fall des Erlöschens von Wasserbenutzungsrechten bzw Zwangsrechten. Es muss insoweit auf die allgemeinen Vorschriften über Ansprüche aus Zahlung einer N... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.2005

TE OGH 2004/10/12 1Ob275/03b

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Entscheidung | OGH | 12.10.2004

RS OGH 2004/10/12 1Ob275/03b

Norm: WRG §9 Abs2WRG §63 litbWRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die bloße Erklärung, Einwendungen nicht erheben zu wollen, beseitigt die Bewilligungspflicht nicht. Es bedarf selbst bei bloß unerheblicher Inanspruchnahme fremden Grundes einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Zustimmung des Grundeigentümers muss daher so beschaffen sein, dass sie einen tauglichen Titel für den Erwerb der jeweils erforderlichen Dienstbarkeit darstellt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2004

RS OGH 2004/10/12 1Ob275/03b

Norm: WARG §9 Abs2WRG §63 litbWRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die bloß allgemeine Zusage des in seinen Rechten Betroffenen, einem bestimmten Wasserleitungs- oder Wasserbenutzungsprojekt nicht entgegenzutreten, stellt mangels Schaffung eines Privatrechtstitels keine taugliche Grundlage für den Entfall der in § 9 Abs 2 WRG normierten Bewilligungspflicht dar. Entscheidungstexte 1 Ob 275/03b En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2004

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