Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 WRG 1959

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RS UVS Steiermark 1995/10/13 30.4-119/95

Rechtssatz: Das Tatbild der Übertretung nach § 41 Abs 1 WRG, wonach zu allen Schutz- und Regulierungswasserbauten in öffentlichen Gewässern (mit Ausnahme) vor ihrer Ausführung die Bewilligung der Wasserrechtsbehörde eingeholt werden muß, ist mit der Angabe, das -öffentliches Wassergut Lahnbach - (mit Grundstücksnummer und Ortsangabe) auf einer Länge von 10 m ohne wasserrechtliche Bewilligung verrohrt zu haben, nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG richtig umschrieben. So bedeutet der Begriff ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.10.1995

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