Entscheidungen zu § 38 Abs. 3 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2003/8/5 7Ob134/03m

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Entscheidung | OGH | 05.08.2003

RS OGH 2003/8/5 7Ob134/03m

Norm: AHVB 1986 Art7 Z10EHVB 1986 Art7 Z10WRG §38 Abs3
Rechtssatz: Die Risikoausschlussklausel des Art 7 Z 10 AHVB/EHVB 1986 ist richtigerweise dahingehend zu interpretieren, dass eine Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann gegeben ist, wenn die den Schaden auslösende Baumaßnahme innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserabflussraumes liegt und somit für diesen Teil der Anlage, in welchem der Schaden eingetreten ist, eine wasserrechtliche Bewi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.08.2003

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