Entscheidungen zu § 33b Abs. 3 WRG 1959

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TE UVS Tirol 2002/10/04 2001/13/124-4

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben es als handelsrechtlich vertretungsbefugter Geschäftsführer der Firma F.GmbH & Co KG zu verantworten, dass   1. am 15.12.2000, 70 m3 Abwasser aus der CPO-Anlage, welches nicht gemeldete Abwasserinhaltsstoffe, nämlich 170 µg/l Toluol bzw eine Summe von 171 µg/l BTXE enthielt, in die Abwasseranlage Zirl und Umgebung ohne vorherige Genehmigung eingeleitet wur... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 04.10.2002

RS UVS Tirol 2002/10/04 2001/13/124-4

Rechtssatz: Auch am 29.12.2000 war im Abwasser der F. Entsorgung und Recycling GmbH & Co KG der mit 100 µg/l festgelegte Grenzwert für den Summenparameter BTXE um 92 µg/l überschritten.   Zu Spruchpunkt 2.) brachte der Berufungswerber jedoch vor, dass der BTXE Grenzwert am 29.12.2000 ausschließlich aufgrund einer urplötzlichen, bisher nicht bemerkten Undichtheit innerhalb des Abwasserbeckens der F. Entsorgung und Recycling GmbH & Co KG an der Anschlussstelle zur Rohrdurchführung üb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 04.10.2002

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