Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-65 von 65

RS Vwgh 1994/7/28 92/07/0085

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörde darf eine meritorische Erledigung einer Antragstellung auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nur dann vornehmen, wenn das den Gegenstand des Bewilligungsantrages bildende Vorhaben nach dem Gesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/14 93/07/0100

Mit Eingabe vom 22. April 1992 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz (im folgenden: BH) den Antrag, mittels Bescheid festzustellen, daß der Tristacher See ein öffentliches Gewässer sei und anzuordnen, daß das Verbot der Stadtgemeinde Lienz, wonach der Beschwerdeführer das Verankern von Ruderbooten im Bereich der Gp. 1522/1 der KG Tristach sowie das Überfahren dieses Grundstückes mit Ruderbooten sowie das Benützen des Tristacher Sees als Badesee, soweit dies... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0100

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §1;WRG 1959 §2 Abs1 lita;WRG 1959 §2 Abs1 litb;WRG 1959 §3 Abs1 litd;
Rechtssatz: Gehört ein See nicht zu den im Anhang A WRG namentlich aufgezählten Gewässern, wurde er weiters nicht vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes anläßlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung als öffentlich behandelt und wird er nicht von einem öffentlichen Gewässer gespeist od... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/19 89/07/0082

Mit Bescheid vom 18. April 1988 erteilte der Landeshauptmann von Tirol der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde unter einer Reihe von Vorschreibungen gemäß §§ 9, 11, 12, 13, 21, 34, 99 Abs. 1 lit. c, 111 und 112 WRG 1959 nach Maßgabe der eingereichten Projektsunterlagen die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Erweiterung ihrer Wasserversorgungsanlage durch Fassung und Ableitung bestimmter Quellen und Errichtung eines... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1991

RS Vwgh 1991/11/19 89/07/0082

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Gem § 5 Abs 2 WRG steht die Benutzung der Privatgewässer - wozu auch Quellen zählen (§ 3 Abs 1 lit a WRG) - mit den durch Gesetz oder durch besondere Rechtstitel begründeten Beschränkungen denjenigen zu, denen sie gehören. Solche Nutzungsbefugnisse müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, auf dem die Qu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1991

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