Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §11;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Ob ein Vorhaben einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, ist eine auf der Basis - häufig mit fachkundiger Hilfe - zu treffender Sachverhaltsfeststellungen zu lösende Rechtsfrage. (hier: wasserrechtliche Bewilligung iSd § 21 Abs3 und § 32 Abs 2 lit a WRG 1959 iVm ALSAG 1989) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei und die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) sind Aktiengesellschaften, die Wasserkraftwerke betreiben. Der beschwerdeführenden Partei war auf Grund von Bescheiden aus den Jahren 1899 und 1900 die Bewilligung zur Nutzung des Wasser der T und R zum Zwecke des Betriebes eines Kraftwerkes erteilt worden, welche wasserrechtliche Bewilligung mit dem 10. Februar 1992 befristet war. Der MP wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Die Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes iSd § 21 Abs. 3 WRG 1959 stellt nicht den Fall einer Verlängerung oder eines Fortlebens des alten Wasserbenutzungsrechtes, sondern die Erteilung eines neuen Rechtes an Stelle eines durch Zeitablauf untergegangenen Rechtes dar (Hinweis E 19.6.1970, 1855/69, V... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1999 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur befristeten "zusätzlichen Einleitung von Kondensat" über einen bestehenden Sammelkanal in ein näher genanntes Gewässer zum Zwecke der Erprobung der 3. Verdampferanlage unter Einhaltung bestimmter Nebenbestimmungen (befristet bis zum 29. Februar 2000). Die beschwerdeführende Partei stellte in der Folge mit Schreiben vom 25. Febru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §30;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung bzw. Neubestimmung einer Frist für eine wasserrechtliche Bewilligung und Zurückweisung eines Antrags auf Wiederverleihung eines Wasserrechts - Die beschwerdeführende Partei vermag mit ihren Ausführungen be... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. Juli 1997 beantragte der Erstbeschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) die Verlängerung des mit 31. Juli 1997 befristeten Wasserbenutzungsrechtes zum Betrieb einer Kleinwasserkraftanlage an der Sill. Ein Amtssachverständiger für Wasserbautechnik hielt zu diesem Antrag in einer Stellungnahme vom 8. Jänner 1998 fest, das bisher verliehene Wasserrecht sei mit 31. Juli 1997 befristet gewesen. Das Ansuchen sei daher nicht zeitgerecht im Si... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Während § 21 Abs 3 zweiter Satz WRG einen Anspruch auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nur dem bisher Berechtigten einräumt, woraus abzuleiten ist, dass auch zur Antragstellung nur der bisher Berechtigte befugt ist und dass daher der Übergang der Berechtigung während eines anhängigen Wiederverle... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) vom 23. September 1992 wurde den Beschwerdeführern gemäß den §§ 21 Abs. 1, 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 98, 107, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Kläranlage mit anschließender Einleitung biologisch gereinigten Abwassers in einen Vorflutgraben, befristet bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation, längstens jedoch bis zum 31. Dezember... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Inhalts, dass eine wasserrechtliche Bewilligung befristet bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation erteilt wird, stellt eine Befristung im Sinne des § 21 Abs 1 WRG dar (Hinweis E 11.3.1997, 95/07/0036). Für solcherart befristete Wasserbenutzungsrechte gelten dah... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §37;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Die Aussage, dass ein Antrag auf "Verlängerung" als Antrag auf Neuverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes zu deuten sei (Hinweis E 8.4.1997, 96/07/0153), erfolgte für einen Zeitpunkt, zu dem es für Wasserbenutzungsrechte betreffend Abwasserbeseitigung noch kein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §37;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: War die Intention der Parteien eindeutig erkennbar, dann konnte eine nicht dem Gesetzeswortlaut entsprechende Wortwahl bei der Formulierung ihres Antrages nicht zur Zurückweisung desselben führen (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0007, VwSlg 13941 A/1993). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juni 1980 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) dem Beschwerdeführer, gestützt u.a. auf § 32 WRG 1959 i.V.m. § 2 lit. c der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. April 1969 zum Schutze des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke, BGBl. Nr. 126/1969, die wasserrechtliche Bewilligung zur Herstellung eines Baggerteiches mit einer Gesamtfläche von ca. 16 ha auf näher genannten Grundstücken "zur Schotterentnahme von ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 WRG hat in seiner am 25.12.1985 geltenden Fassung keine Bestimmung des Inhaltes enthalten, dass der Ablauf der Bewilligungsdauer im Falle eines rechtzeitig gestellten Ansuchens um Wiederverleihung eines bereits au... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13;WRG 1959 §15;WRG 1959 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/10 96/07/0136 2 Stammrechtssatz Bei der Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten nach § 21 Abs 3 WRG haben die Vorschriften der §§ 11 ff WRG über die bei der Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen zu beobachtende Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen des § 21 Abs 3 Satz 3 WRG idF BGBl 1990/252 können durch eine im Geltungsbereich der Rechtslage vor dieser Gesetzesänderung erfolgte Antragstellung auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nicht herbeigeführt werden (Hinweis ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 4. Juli 1989, Zl. 86/07/0131, und vom 18. Februar 1992, Zl. 90/07/0139, verwiesen. Die Beschwerdeführer betreiben in der Ortschaft P. zwei Fischteiche, wobei für das vorliegende Verfahren allein Fischteich II von Bedeutung ist. Mit Bescheid vom 28. Oktober 1982 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. (kurz: BH) den Beschwerdeführern unter Spruchpunkt I folgende wasserrechtliche Bewilligung: "A)... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13;WRG 1959 §15;WRG 1959 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/10 96/07/0136 2 Stammrechtssatz Bei der Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten nach § 21 Abs 3 WRG haben die Vorschriften der §§ 11 ff WRG über die bei der Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen zu beobachtende Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §103 Abs1;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Bei weiter Auslegung des Begriffes "Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung" in § 103 Abs 1 WRG ist nicht ausgeschlossen, daß darunter auch Anträge auf Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes iSd § 21 Abs 3 WRG zu subsumieren sind. Verfehlt ist di... mehr lesen...
Dem G-Bund wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. November 1953 nachträglich die befristete wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage für das Jugenderholungsheim M. erteilt. Die Quelle und andere Teile dieser Wasserversorgungsanlage befanden sich auf Grundstücken im Eigentum der X-AG. In diesem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid findet sich die Beurkundung eines Übereinkommens zwischen G-Bund und X-AG, welche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13;WRG 1959 §15;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten nach § 21 Abs 3 WRG haben die Vorschriften der §§ 11 ff WRG über die bei der Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen zu beobachtende Berücksichtigung fremder Rechte uneingeschränkt Anwendung zu finden (Hinweis E 19.6.1... mehr lesen...
Auf Grund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 ist unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes I.-L. für Dr. Robert L. als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ. 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2 KG N. ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie, befristet bis 31. Dezember 1990 eingetragen. Die Wasserkraftanlage liegt am rechten Ufer des S.-Flusses (re... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/18 90/07/0126 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 16. November 1977 als Wasserrechtsbehörde erster Instanz wurde den Ehegatten W. und M. H. gemäß §§ 9, 11 bis 13, 21, 30 bis 33, 50, 98, 105, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) i.d.F. der Wasserrechtsnovelle 1969, BGBl. Nr. 207, nach Maßgabe der bei der Verhandlung vorgelegenen und als solche gekennzeichneten Planunterlagen bzw. der in der Verhandlungsschrift festgelegten Beschreibung die wasserrechtliche Bewilligung für die... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wasserwirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:19900701... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 10. August 1989 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf neuerliche Erteilung eines bis 31. Dezember 1987 befristeten Wasserbenutzungsrechtes abgewiesen und mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. Juli 1990 der Berufung der Beschwerdeführer nicht Folge gegeben. Diese haben ihre gegen den Rechtsmittelbescheid gerichtete Beschwerde (Aktenzeichen: 90/07/0126) mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden W... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides (während der Dauer des Beschwerdeverfahrens). Gerade diese fehlt aber im vorliegenden Fall (Abweisung des Antrages auf neuerlich... mehr lesen...