Entscheidungen zu § 138 Abs. 3 WRG 1959

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TE UVS Burgenland 2001/12/12 006/02/01010

1.1.  Aus der von der BH am 14 8 2001 aufgenommenen Verhandlungsschrift über ?Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes gemäß § 138 Abs 1 WRG 1959? bezüglich der obbezeichneten Teichanlage ergibt sich:   Die BH agierte aufgrund des Erlasses des Amtes der Bgld Landesregierung vom 27 6 2001, Zl 5-W-A 2398/14-2001, mit dem ihr unter Bezugnahme auf die eine wasserrechtliche Bewilligung dieser Teichanlage ablehnenden Bescheide des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15 9 1999, Zl 5... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 12.12.2001

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