Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Sollte der Rechtsvorgänger der Bf (auch) um die wasserrechtliche Bewilligung von Nassbaggerungen angesucht haben, so käme, wenn dieser Antrag noch unerledigt wäre, ein wasserpolizeilicher Auftrag gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959 nicht in Betracht (Hinweis E 20. Juli 1995, 94/07/0174). Europ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war (und ist) Eigentümer am Ufer des T-Sees gelegener Grundstücke, von denen er einige veräußert hat. Eines der vormals dem Erstbeschwerdeführer gehörenden Grundstücke hat der Zweitbeschwerdeführer, sein Enkel, erworben. Über diese Seegrundstücke fließt ein als "F-Bach" bezeichnetes Gewässer, das auf dem Grundstück des Erstbeschwerdeführers in den T-See mündet und dessen Verbauung der Erstbeschwerdeführer in den frühen Fünfzigerjahren des vergangenen Jahr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Zum einen ergehen wasserrechtliche Alternativaufträge nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 in einem Verfahren, welches allein die Rechtsbeziehungen zwischen der Behörde und dem Adressaten eines solchen Auftrages gestaltet und ... mehr lesen...
I. Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in B, zu der das Grundstück Nr. 275/13, KG K, und (u. a.) das Haus K Nr. 35 gehören. Auf Grund des Verdachtes, dass die auf dieser Liegenschaft befindliche, wasserrechtlich bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage undicht sei und nicht konsensgemäß betrieben werde, ordnete die Bezirkshauptmannschaft G (die Erstbehörde) eine wasserrechtliche Überprüfung an. In der Folge führte die Erstbehörde am 14. April 1999, 7. Juni 19... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: § 138 Abs. 4 WRG 1959 idF 1990/252 schließt zwar nicht aus, dass der Grundeigentümer primär als Verursacher im Sinn des § 138 Abs. 1 (oder 2) WRG 1959 herangezogen wird; wohl aber ist aus § 138 Abs. 4 legcit zu folgern, dass der Grundeigentümer nicht (allein) wegen der in dieser Bestimmung gena... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dan... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;ABGB §523;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Gemäß § 509 ABGB ist die Fruchtnießung (der Fruchtgenuss) das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Dem Eigentümer bleiben alle Befugnisse, deren Ausübung das Recht des Fruchtn... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Tirol vom 9. August 1993 wurde unter Spruchpunkt 3 der beschwerdeführenden Partei gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959 aufgetragen, bis zum 31. Jänner 1994 um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die am Betriebsgelände befindlichen zwei Brunnen (Bohrbrunnen und Schachtbrunnen) unter Vorlage ordnungsgemäßer Projekte anzusuchen. Sollte dies nicht geschehen, so sind beide Brunnen mit inertem Material bis zur Geländeoberkante zu verfüllen. In d... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von in der Gemeinde Sch (Kat. Gem. M) gelegenen Grundstücken, die sich im Hochwasserabflussbereich des K-Baches (auch genannt: T-Bach) befinden. Mit Bescheid vom 10. Jänner 1994 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (die Erstbehörde) den Beschwerdeführern die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Vornahme von Anschüttungen auf ihren Grundstücken im Hochwasserabflussbereich des genannten Baches unter verschiedenen Bedingungen u... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4;WRGNov 1990; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0154 E 28. Juli 1994 RS 4(gilt auch für Verursacher iSd § 138 Abs 2 WRG 1959) Stammrechtssatz Die WRGNov 1990 hat dadurch, daß sie im § 138 Abs 4 WRG 1959 bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidiäre Haftung (der Grundeigentümer) statuiert hat,... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dann findet auf ihn § 138 Abs. 1 (oder 2) legcit Anwendung, und zwar ohne di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. März 1995 war dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen worden, bis 30. Juni 1995 entweder um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die am Ufer des Sagbaches auf dem Grundstück Nr. 3530 der KG Oberkappel errichtete Hütte (Flugdach) unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Projektes anzusuchen oder das errichtete Bauwerk zu beseitigen. In der Begründung: ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. April 1997 trug der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 138 Abs. 2 des Wassrrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) auf, entweder bis spätestens 15. Juli 1997 um die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung für die Abfallablagerungen (Aushubmaterial vermischt mit Bauschutt, Ziegel-, Beton- und geringen Mengen Asphaltbruch sowie Holz und Blechteilen) im Ausmaß von ca. 100.000 m3 auf dem Grundstück Nr. 2454 der KG W... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Durch die Aufhebung der Abweisung des auf Grund eines Auftrages nach § 138 Abs 2 WRG gestellten Bewilligungsansuchens durch den VwGH tritt das Verfahren in jenes Stadium zurück, in welchem es sich vor der rechtskräftigen Abweisung des Bewilligungsantrages befand. Dies ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0168 E 15. Dezember 1992 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde (Hinweis E 22.12.1987, 87/08/0147). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29 Abs1;AWG 1990 §29 Abs2;AWG 1990 §32;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Falls Ablagerungen unter den Bewilligungstatbestand nach § 29 AWG 1990 fallen, ist für einen wasserpolizeilichen Auftrag kein Raum: Die Wasserrechtsbehörde hat bei der Entscheidung, ob die Maßnahme einer Bewilligung zugänglich ist und ob sie demnach ei... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 25. November 1991 wurde M.H. der auf § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 in Verbindung mit § 38 leg. cit. gestützte wasserpolizeiliche Auftrag erteilt, bestimmte Anlagen entweder bis zu einem näher bezeichneten Termin zu beseitigen oder nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für diese Anlagen anzusuchen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte, den wasserpolizeilichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Eine Berufung gegen einen Bescheid (hier: wasserpolizeilicher Auftrag gem § 138 Abs 2 WRG mit dem Begehren, den Auftrag in einen solchen gem § 138 Abs 1 WRG umzuwandeln) enthält auch den Anspruch, in diesem Verfahren als Partei be... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer u.a. der Grundstücke 651/2, 651/1 und 651/6 der KG E. Ihre Oberlieger sind die Ehegatten E., deren Grundstück 644/1 an das Grundstück der Beschwerdeführer 651/2 angrenzt. Unterlieger der Beschwerdeführer ist die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) als Eigentümer u.a. auch des Grundstückes 567/1 der KG E. und weiterer Grundstücke derselben Katastralgemeinde. Im Bereich der Grundstücke der Beschwerdeführer so... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 1. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, sein auf dem Grundstück Nr. 1948/14 der KG K in der Zone I des Wasserschutzgebietes S errichtetes privates Schwimmbecken bis zum 31. Juli 1995 zu entfernen bzw. mit inertem Material aufzufüllen. Der Beschwerdeführer berief. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Mai 1998 wurde de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Da zwischen der Entscheidung über das Begehren eines Betroffenen auf Beseitigung einer Maßnahme und dem Begehren auf Bewilligung der gesetzten Maßnahme nicht Identität der Sache iSd § 68 Abs 1 AVG herrscht (Hinweis E 13.11.199... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Leitet die Wasserrechtsbehörde auf Antrag eines Betroffenen nach § 138 Abs 6 WRG ein Verfahren zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes ein und hat sie die vom Betroffenen behauptete unzulässige, eine Verletzung der wasserrechtlich geschützten Rechte des Betroffenen bewirkende Neuerung festgestellt, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/07/0057 E 25. Mai 2000
Rechtssatz: Ein Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG bedeutet lediglich, dass die Erteilung einer Bewilligung für die eigenmächtige Neuerung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Insofern hat die Wasserrechtsbehörde in diesem... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten, angefochtenen Bescheides sowie der weiteren mit der Beschwerde vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 27. März 1998 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer eines bebauten Grundstückes im Gemeindegebiet verpflichtet, die Schmutzwässer über die Kanalanlage der Gemeinde abzuleiten. Zugleich wurde vorgeschrieben,... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1986/62 E 24. Oktober 1963 RS 1 Stammrechtssatz Eine Anlage, die dazu dient, die an sich gegebenen schädlichen Einwirkungen auf ein Gewässer zu beseitigen oder herabzumindern, muß schon dann als bewilligungspflichtig angesehen werden, w... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung nach § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 ist nicht nur eine tatsächlich vorhandene, sondern auch wasserrechtlich zulässige schadlose Entsorgung, also eine wasserrechtlich bewilligte Anlage. Aus welchen Gründen eine solche B... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber der GewO-Novelle 1997, BGBl 1997/I/063, mit der § 356b GewO 1994 geschaffen wurde, von dem Grundsatz der Verbindung der Zuständigkeit zur Erteilung wasserrechtlicher Bewilligungen mit jener zur Erlassung wasserpolizeilicher Aufträ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 14. November 1995 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke Nr. .661/2, KG G., verpflichtet, die Schmutzwässer ihres bestehenden Bauwerkes über die öffentliche Kanalanlage der mitbeteiligten Marktgemeinde abzuleiten. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wiesen die Beschwerdeführer darauf hin, daß die den Grundstückseigentümer betreffende Verpflichtung laut Bundesgesetz erfüllt sei; das Zen... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/06/0120 E 19. November 1998 98/06/0121 E 19. November 1998 98/06/0124 E 19. November 1998 98/06/0123 E 19. November 1998 98/06/0122 E 19. November 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1986/62 E 24. Oktober 1963 RS 1 ... mehr lesen...