Entscheidungen zu § 137 Abs. 1 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2019/3/12 LVwG-2018/44/2665-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde des AA, geb am **.**.****, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 07.11.2018, Zahl ****, betreffend eine Übertretung nach dem WRG 1959 zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.       Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 72,- zu leisten. ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 12.03.2019

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