Die Klägerin war zu Beginn dieses Rechtsstreites zu drei Vierteln Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 167 II KG S mit dem Grundstück 832/1; Miteigentümerin war ihre Schwester Amalia H. Die beklagte Gemeinde kaufte das Grundstück 894/2 der EZ 424 II KG S mit einem aus dem Jahre 1973 stammenden Kaufvertrag, der jedoch noch nicht verbüchert wurde. Die aneinandergrenzenden Grundstücke 832/1 (früher 832) und 894/2 liegen in einem nach Norden hin abfallenden Hang übereinander. Auf dem Grund... mehr lesen...
Norm: WRG §124
Rechtssatz: Das Wasserbuch hat den Charakter eines öffentlichen Buches; Eintragungen haben aber nur deklarativ Wirkung. Entscheidungstexte 1 Ob 26/78 Entscheidungstext OGH 11.10.1978 1 Ob 26/78 Veröff: SZ 51/135 1 Ob 374/98a Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 374/98a ... mehr lesen...