Laut Fischereirevierkataster betreffend das Revier P J II/2 weist dieses Revier eine fischbare Fläche von zirka 17.1 ha auf, wovon rund 10.5 ha auf das Hauptgerinne P entfallen. Fischereiberechtigte iS des § 2 Z 7 des NÖ Fischereigesetzes, LGBl. 6.550-0, sind Dipl.- Ing. Friedolin H, die M'sche Gutsverwaltung K, die Forstverwaltung Waldgut W, die Gutsverwaltung S, die Gemeinden G, A und B sowie die Firma F AG. Die Fischereiberechtigten haben mit dem Kläger einen Fischereipachtvertrag ... mehr lesen...
Die klagende Partei ist Eigentümerin einer Metallwarenfabrik. Der Strombedarf dieses Betriebes wird durch eine eigene, am Welser Mühlbach gelegene Wasserkraftanlage und zwei Dieselaggregate gedeckt. Die Wasserkraftanlage wurde mit Bescheid der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels vom 12. Feber 1913 genehmigt. Dieses Recht ist im Wasserbuch des Magistrates der Stadt Wels eingetragen. Der Welser Mühlbach zweigt beim Gunskirchner Traunwehr links von der Traun ab. Er führt rund 7 m3 Wasser p... mehr lesen...
Norm: WRG §26 Abs1WRG §121 Abs1
Rechtssatz: Durch eine nachträgliche Genehmigung der Wasserrechtsbehörde wird die Rechtswidrigkeit der bisherigen konsenslosen Wassernutzung rückwirkend beseitigt. Entscheidungstexte 1 Ob 11/80 Entscheidungstext OGH 27.05.1980 1 Ob 11/80 Veröff: SZ 53/82 1 Ob 39/81 Entscheidungstext OGH 17.02.1982 ... mehr lesen...