Norm: WRG §117 Abs7ZPO §577 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren gemäß § 117 Abs 7 WRG kann auch die Auswahl eines Ersatzschiedsgutachters beantragt werden, wenn die Beiziehung eines solchen Gutachters aus dem Parteiwillen eines Übereinkommens nach § 111 Abs 3 WRG abzuleiten ist und sich die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist von vier Wochen nach dem Ausfall des ursprünglich vereinbarten Gutachters nicht auf die Person eines Ersatzgutachters ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3cJN §1 DVkWRG §117 Abs7WRG §111 Abs3
Rechtssatz: In den Fällen des § 117 Abs 7 WRG hat das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zu verhandeln und entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 27/93 Veröff: SZ 67/6 1 Ob 2/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 2/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1056WRG §111 Abs3WRG §117 Abs7
Rechtssatz: Die im Zuge eines wasserrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen (über Entschädigungsleistungen) sind im Bescheid der Wasserrechtsbehörde zu beurkunden. Durch die Anrufung des Gerichtes tritt diese Vereinbarung nicht außer Kraft, vielmehr hat über die Auslegung und die Rechtswirkungen eines solchen Übereinkommens das Gericht zu entscheiden. Gegenstand des Übereinkommens können auch ... mehr lesen...