Der klagende Masseverwalter im Konkurs der Papierfabrik R. & Co. begehrte mit der seit 20. November 1964 anhängigen Klage, 1. die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Überflutung einer Reihe in den Katastralgemeinden K. und W. gelegener, in dem angefochtenen Aufhebungsbeschluß im einzelnen beschriebener Grundstücke zu unterlassen, und 2. festzustellen, daß ein verbindliches Übereinkommen über die Leistung von Entschädigungen seitens der beklagten Partei an die Papierfabri... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §60 Abs1 litcWRG §111 Abs3WRG §114 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rechtsweges für Anspruch auf Unterlassung von Überflutungen im Zuge eines Kraftwerksbaues, bevor die Wasserrechtsbehörde, die zur Durchführung des Enteignungsverfahrens und Entschädigungsverfahrens zuständig ist, eine einstweilige Verfügung erlassen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 100/66 Entscheidung... mehr lesen...