Entscheidungen zu § 104a WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Salzburg

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS Lvwg 2020/5/19 405-1/464/1/19-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.05.2020 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104a
Rechtssatz: Festgestellt wurde, dass nach Fertigstellung des Vorhabens mit keinerlei Beeinträchtigungen der Quelle zu rechnen ist und diese wie bisher genutzt werden kann. Festgestellt wurde auch, dass es während der Bauphase zu Beeinträchtigungen durch Wassertrübungen kommen kann. Um hier die Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.05.2020

RS Lvwg 2020/5/19 405-1/464/1/19-2020

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.05.2020 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104a
Rechtssatz: Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Beschwerdeführer durch die Bewilligung der Begleitmaßnahme Aufschließungsstraße in ihren Rechten nicht beeinträchtigt werden, da nach der Bauphase die Quelle im selben Umfang wie davor genutzt werden kann und während der Bauphase durch die vorges... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.05.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2020/5/19 405-1/464/1/19-2020

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing. Dr. Adalbert Lindner über die Beschwerde von AI AH, AL-Straße, AJ, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AM, AN-Straße, LL, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft AC (belangte Behörde) vom 01.10.2019, Zahl XXX-2019, mitbeteiligte Partei und Bewilligungswerberin: AA AB, den B E S C H L U S S gefasst: I.     Die Beschwerde wird mangels Parteistellung als unzulässig zurückgewiesen. II.    Gegen diese Entscheidung ist di... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.05.2020

RS Lvwg 2020/5/19 405-1/464/1/20-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.05.2020 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104a
Rechtssatz: Aus der Beschränkung dieser Beteiligtenstellung ergibt sich wiederum, dass die Beschwerdeführerin rechtswirksam „nur“ die Überprüfung der Frage, ob durch das Vorhaben ein möglicher Verstoß gegen die Verpflichtung des § 104a WRG erfolgt und negative Auswirkungen auf den Gewässerzustand h... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.05.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2020/5/19 405-1/464/1/20-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing. Dr. Adalbert Lindner über die Beschwerde des Naturschutzbundes LL, AS-Straße, LL, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein (belangte Behörde) vom 01.10.2019, Zahl XXX-2019, mitbeteiligte Partei und Bewilligungswerberin: Gemeinde AC, zu Recht e r k a n n t : I.     Die Beschwerde wird, sofern sich das Vorbringen auf einen möglichen Verstoß gegen die Verpflichtung des § 104a WRG... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.05.2020

RS Lvwg 2020/5/19 405-1/464/1/20-2020

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.05.2020 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104a
Rechtssatz: Zwar befinden sich die von der Verbauung betroffenen Bäche und Gerinne (Oberflächenwasserkörper) derzeit ohnehin in mäßigem bis schlechten Zustand (Zustandsbewertung 3 bis 5), aber dennoch verunmöglicht die Umsetzung des Vorhabens ein Erreichen eines guten Gewässerzustandes oder eines g... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.05.2020

RS Lvwg 2020/5/19 405-1/464/1/20-2020

Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 19.05.2020 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104a
Rechtssatz: Die Schutzziele, die mit dem Vorhaben erreicht werden sollen, können aufgrund der technischen Durchführbarkeit oder aufgrund unverhältnismäßiger Kosten auch nicht durch andere Mittel, die eine wesentlich bessere Umweltoption darstellen, erreicht werden. Ungeachtet dessen, dass es grunds... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.05.2020

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