Entscheidungsgründe: Heinz S***** war als Betreiber des nicht protokollierten Einzelunternehmens "Bäckerei Heinz S*****" seit ca 20 Jahren Versicherungsnehmer der klagenden Partei. Die Prämien für seine Versicherungsverträge wurden vereinbarungsgemäß über das Kundenkonto Nr 313-1456 verrechnet und von Heinz S***** im Wege eines bei seiner Bank erteilten Abbuchungsauftrages beglichen. Am 10.12.1990 gründete Heinz S***** mit anderen Personen die Firma Bäckerei S***** Verkaufs Ge... mehr lesen...
Norm: VersVG §80 Abs2
Rechtssatz: Mit den Worten "wen es angeht" wird nicht ein objektives (weiteres) Interesse (losgelöst vom Interessenträger), sondern ein Interesse mit unklarem oder wechselndem Träger versichert. Dabei ist eine Einigung über die Art des Interesses nötig, damit der Träger im Versicherungsfall bestimmt werden kann; in der Sachversicherung drückt die Klausel daher nur aus, daß damit das Interesse des jeweiligen Eigentümers (od... mehr lesen...