Begründung: F***** S***** (im Folgenden Versicherungsnehmer) hat sein Haus ***** R***** 11 bei der Klägerin unter anderem gegen Feuer versichert. Am 14. 10. 2007 wurde das Haus durch einen Brand beschädigt. Die Klägerin, die dem Versicherungsnehmer aus der Versicherung eine Entschädigung von 120.000 EUR leistete, begehrt von der Beklagten gemäß § 67 Abs 1 VersVG diese Zahlung ersetzt. Die Beklagte habe den Brand dadurch grob fahrlässig verschuldet, dass sie auf dem Holzbalkon der Ma... mehr lesen...