Entscheidungsgründe: Am 10. 10. 2006 ereignete sich im Kreuzungsbereich der Landesstraße L 664/Oberragnitzweg/Badendorfweg im Gemeindegebiet von Ragnitz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker seines LKWs Nissan Navara mit dem behördlichen Kennzeichen ***** und der Erstbeklagte als Lenker seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs Mercedes-Benz 315 CDI mit dem behördlichen Kennzeichen ***** beteiligt waren. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der K... mehr lesen...