Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. T***** D*****, vertreten durch Deschka Klein Daum Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger zog sich am 26. 5. 2006 bei einem Sprung von einem LKW einen Kreuzbandriss und einen Innenmeniskusriss im rechten Knie zu. Er war zum Unfallszeitpunkt bei der Beklagten unfallversichert. Die Versicherungssumme für dauernde Invalidität betrug 146.000 EUR. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) zugrunde. Da sich die Parteien über die Höhe der aus den Unfallsfolgen resultierenden Invalidität nicht einigen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** S*****, vertreten durch Mag. Alfred Hütteneder und Mag. Michaela Hütteneder-Estermann, Rechtsanwälte in Bad Hofgastein, gegen die beklagte Partei S***** Aktiengesellschaft, *****, vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** R*****, vertreten durch Mag. Helmut Gruber, Rechtsanwalt in St. Jakob in Haus, gegen die beklagte Partei O***** AG, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Dartmann und andere Rechtsanwälte ... mehr lesen...
Begründung: Dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Unfallversicherungsvertrag mit einer Versicherungssumme von 512.055 EUR liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB) 2003 zugrunde. Der Kläger erlitt am 28. Mai 2006 einen Unfall im Sinn der AUVB 2003, bei dem er sich einen Teilkompressionsbruch des zwölften Brustwirbelkörpers sowie des ersten Lendenwirbelkörpers, einen Deckplattenimpressionsbruch des ersten Lendenwirbelkörpers, multiple Prellungen und Rissquetsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten unfallversichert. Die Versicherungssumme für dauernde Invalidität beträgt 166.566,14 EUR. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) zugrunde. Deren Artikel 15 „Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten (Ärztekommission)" enthält folgende hier maßgebenden Bestimmungen: „(1) Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen oder darüber, in welchem Um... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die K***** Bedingungen für die Unfallversicherung, ***** Fassung 2/2001 (im Folgenden: AUVB 2001) zugrunde lagen. Diese enthalten in Artikel 15 („In welchen Fällen und nach welchen Regeln entscheidet die Ärztekommission?“) folgende Regelungen: „1. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen und darüber, in welchem Umfang die eingetretene Beeinträchtigung au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei *****, vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei G*****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststel... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger beauftragte die spätere Gemeinschuldnerin mit Arbeiten an einem Bauvorhaben in Niederösterreich. Wegen mangelhafter Durchführungen dieser Arbeiten wurde über Antrag des Erstklägers am 31. 11. 2001 ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dem Sachverständige zahlreiche Mängel feststellten. Der am 5. 7. 2004 zum Masseverwalter bestellte Beklagte zeigte dem Konkursgericht am 13. 8. 2004 die Unzulänglichkeit der Masse an. Zu Beginn des Konkursverfahrens h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Versicherung zwei Unfallversicherungsverträge abgeschlossen, für die die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung der R***** Versicherung (AUVB 2003) gelten. Diese lauten auszugsweise wie folgt: „Art 7: Dauernde Invalidität ... 2. Höhe der Leistung: 2.1. Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Organe gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart is... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Nahid A*****, vertreten durch Dr. Gerhard Wagner, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Dr. Ludwig Pramer und andere Rechtsanwält... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Andrea B*****, vertreten durch Dr. Hubert Fitz, Rechtsanwalt in Feldkirch, gegen die beklagte Partei W***** AG, *****, vertreten durch Achammer Mennel Welte Achammer Kaufmann Rech... mehr lesen...
Norm: AUVB Art16VersVG §64VersVG §184 Abs1
Rechtssatz: Die Unverbindlichkeit einer unrichtigen (von der wirklichen Sachlage offenbar abweichenden) Feststellung in einem Schiedsgutachten bewirkt nicht zwangsläufig die Unverbindlichkeit richtiger abgrenzbarer Teile des Schiedsgutachtens. Entscheidungstexte 7 Ob 184/06v Entscheidungstext OGH 30.08.2006 7 Ob 184/06v ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 6. 9. 1993 bis 6. 9. 2003 bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme für Dauerinvalidität von S 4 Mio (=EUR 291.567,48) unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für den Unfallschutz (AUVB) zugrundegelegt, die unter anderem folgende Bestimmungen aufweisen: „Artikel 7 Dauernde Invalidität 1. Ergibt sich innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet, dass als Folge des Unfalles eine dauernde Invaliditä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte bei der beklagten Versicherung eine Kollisionskasko-Versicherung hinsichtlich eines Wohnwagenanhängers abgeschlossen, der bei einem Verkehrsunfall in Spanien erheblich beschädigt wurde (wirtschaftlicher Totalschaden). Auf Grund eines von der beklagten Partei eingeholten Sachverständigengutachtens wurde dem Kläger von der beklagten Partei ein Entschädigungsbetrag von EUR 13.775,-- überwiesen, der jedoch vom Kläger als ungenügend erachtet wird. Nach Art... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Rekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Die Zurückweisung kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§§ 528a iVm 510 Abs 3 ZPO). Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Rekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sin... mehr lesen...
Norm: VersVG §64VersVG §184AUVB 1994-K Art15
Rechtssatz: Auf eine Verzögerung der Gutachtenserstattung kann sich eine Partei nur dann berufen, wenn sie ihre allfälligen Mitwirkungspflichten (wie z. B. zur Verfügung stellen von Unterlagen, u.a.) nicht verletzt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 130/04z Entscheidungstext OGH 30.06.2004 7 Ob 130/04z ... mehr lesen...
Norm: VersVG 11VersVG §64VersVG §184 Abs1AUVB 1994-K Art15
Rechtssatz: Eine Verzögerung ist dann anzunehmen, wenn der für die Feststellung normalerweise erforderliche Zeitraum deutlich überschritten wird und eine Abmahnung des Sachverständigen erfolgt ist. An das Vorliegen einer Verzögerung sind strenge Voraussetzungen zu stellen, wobei es von den Umständen des Einzelfalles abhängt, welcher Zeitraum für eine Gutachtenserstellung normalerweise e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat bei der beklagten Versicherung im Rahmen einer Bündelversicherung einen Transportversicherungsvertrag betreffend Transporte von Computern und Computerzubehör abgeschlossen, welchem ua die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs- Bedingungen (AÖTB 1988 idF 1992; im Folgenden kurz: AÖTB) zugrundeliegen. Nach deren § 4 Abs 2 leistet der Versicherer Ersatz für Verlust und Beschädigung ua als Folge von "Brand, Blitzschlag, Explosion" (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 1. 3. 2000 beim Schifahren und zog sich ein Prellung der linken Schulter zu. Er war bei der Beklagten unfallversichert. Dem betreffenden Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 1994 für den Kompaktunfallschutz (AUVB 1994-K) zugrunde, deren Art 15 lautet: Der Kläger stürzte am 1. 3. 2000 beim Schifahren und zog sich ein Prellung der linken Schulter zu. Er war bei der Beklagten unfallversichert. Dem betre... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben einen Unfallsversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 27. 6. 1996 bis 1. 7. 2006 und einer Versicherungssumme für dauernde Invalidität von S 4,4 Mio (= EUR 319.760,47) abgeschlossen, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) zugrundegelegt wurden. Der Kläger wurde am 19. 11. 1997 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Zwischen den Parteien ist allein strittig, ob die aus den Unfallsfolgen resultierende Invalidität des Klä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7ZPO §63VersVG aF §64ARB 1965 Art8
Rechtssatz: Offenbar aussichtslos ist eine Prozessführung, die schon ohne nähere Prüfung der Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel als erfolglos erkannt werden kann, wie insbesondere bei Unschlüssigkeit des Begehrens oder bei unbehebbarem Beweisnotstand. Eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Erfolges genügt. Entscheidungstexte 7 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ARB 1965 Art8VersVG aF §64
Rechtssatz: Nach Art8 ARB 1965 sind die Aussichten der angestrebten Rechtsverfolgung Gegenstand des Schiedsgutachterverfahrens. Der Gutachter hat durch die Klärung von Tat- und gegebenenfalls auch Rechtsfragen objektiv nach dem vorliegenden Sachverhalt und den angebotenen Beweismitteln zu beurteilen, ob für die Ansprüche (keine) eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Es steht einem Schiedsgutachter im Si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall am 15. 3. 1980 von Hugo R*****, dessen Haftpflichtversicherer die Beklagte ist, schwer verletzt. Sie erlitt einen beidseitigen Schädelbruch, eine Hirnprellung, Quetschwunden am
Kopf: und eine Nasenbeinfraktur. Die Haftung der Beklagten als Haftpflichtversicherer beschränkt mit der zum Zeitpunkt des Unfalls bestehenden Versicherungssumme für sämtliche aus dem Unfall in Zukunft auftretenden Schäden der Klägerin wurde rech... mehr lesen...
Begründung: Dem zwischen den Parteien geschlossenen Haushaltsbündelversicherungsvertrag betreffend das Haus ***** liegen die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH 1996) und die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 1995) zu Grunde. Art 11 Abs 1 ABS 1995 lautet: Artikel 11, Absatz eins, ABS 1995 lautet: "Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass Ursache und Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt werden. Die Feststellungen, die die S... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war für die Beklagte als Vertragshändler für Kraftfahrzeuge tätig. Punkt 4.5. des Händlervertrags lautet: "In den Fällen einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages ... werden die Vertragsparteien bei fehlendem Einvernehmen einem zügigen Verfahren zur Beilegung der streitigen Angelegenheit durch Inanspruchnahme eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, welcher durch die Vertragsparteien einvernehmlich, bei mangelnder Einigung durch das Landesgremium zu bes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterschied zwischen Schiedsverträgen und Schiedsgutachterverträgen wird darin erblickt, dass der Schiedsvertrag die Entscheidung eines Rechtsstreits zum Gegenstand hat, während die Schiedsgutachterabrede auf die Feststellung von Tatsachen, Tatbestandselementen oder auf die Ergänzung des Parteiwillens gerichtet ist. In letzterem Falle soll der Schiedsgutachter vermöge seiner Sachkunde gewisse Unterlagen und Tatsachen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit Wirksamkeit vom 21. 2. 1996 bis 1. 3. 1999 zur Polizze 521.478/0 ("Einzelunfall") eine Unfallversicherung bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von S 5 Mio ab, der die AUVB 1988 zugrunde gelegt wurden. Hinsichtlich des völligen Verlustes oder der völligen Funktionsunfähigkeit eines Armes ab Schultergelenk ist darin der Invaliditätsgrad von einem Betrag von S 3,5 Mio also mit 70 % von S 5 Mio zu berechnen, bei völligem Verlus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt bei einem Schiunfall am 13. 2. 1987 eine Verletzung des linken Kniegelenks. Hinsichtlich derartiger Unfälle bestand eine Unfallversicherung bei der M***** (nunmehr W*****) *****-Aktiengesellschaft, der AUVB 1965 zugrunde lagen. Die Versicherungssumme betrug S 10,136.250. Nach den Versicherungsbedingungen beträgt der "Beinwert" (Invaliditätsgrad bei Verlust bzw völliger Gebrauchsunfähigkeit eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels) 60 %... mehr lesen...