Norm: VersVG §61VersVG §63 Abs1
Rechtssatz: § 63 VersVG ist nicht anwendbar, wenn der Versicherungsnehmer eine Rettungsmaßnahme ergreift, obwohl er positiv weiß, dass ihm kein versicherter Schaden droht. Wenn der Versicherungsnehmer dies nicht weiß und trotzdem Rettungsmaßnahmen ergreift, kommt es gemäß § 63 VersVG darauf an, ob er diese Maßnahmen "den Umständen nach für geboten halten durfte". Reine Reflexhandlungen zählen nicht dazu. Die Auf... mehr lesen...
Auf der Liegenschaft EZ 5655 der KG M, K Gasse 53-57, befindet sich eine Reihenhausanlage. Die Häuserreihen stehen senkrecht zur K-Gasse. Eine Reihe besteht aus fünf schräg hintereinander angeordneten Einfamilienhäusern. Die Liegenschaft steht im Miteigentum mehrerer Personen. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an einem bestimmten Haus samt dazugehörendem Garten verbunden. Die Klägerin ist Wohnungseigentümerin des Hauses Nr. 3 der letzten Häuserreihe. Die Hä... mehr lesen...
Norm: AFB Art13 Abs1 litaAFB Art14VersVG §62 Abs1VersVG §63 Abs1
Rechtssatz: Rettungsaufwand ist jede Vermögensverringerung, die im adäquaten Zusammenhang mit einer im Rahmen des § 62 VersVG ergriffenen Rettungsmaßnahme steht, soweit sie nicht nach dem Vertrag als Hauptschaden gilt (Prölß, VersVG 14.Auflage, S 265 f). Entscheidungstexte 7 Ob 278/65 Entscheidungstext OGH 21.12.1965 7... mehr lesen...