Norm: VersVG §16VersVG §58
Rechtssatz: In der Schadensversicherung verdrängt die Mitteilungspflicht des § 58 VersVG die Anzeigepflichten nach §§ 16 VersVG nicht, sondern diese bestehen selbstständig nebeneinander. § 58 Abs 1 VersVG lässt daher die Anzeigepflichten nach §§ 16ff VersVG unberührt. Entscheidungstexte 7 Ob 112/19z Entscheidungstext OGH 22.01.2020 7 Ob 112/19z ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit Leistungs- und hilfsweiser Feststellungsklage die Deckung eines Schneedruckschadens an ihrem Wochenendhaus in N aus der bei der Beklagten geschlossenen Kleinen Elementar-Versicherung. Die Beklagte behauptet Leistungsfreiheit. Der Erstrichter wies das Klagebegehren wegen Nichtanzeige einer Doppelversicherung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kleine Elementar-Versicherung ab; das Berufungsgericht bestätigte. Nach den von der zwei... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Gewährung des Versicherungsschutzes aus der von ihrem früheren Alleininhaber im Jahre 1961 geschlossenen Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl für den Versicherungsfall vom 17. November 1971. Die beklagte Versicherungsgesellschaft behauptet Leistungsfreiheit nach Art. II Abs. 1 AEB infolge Nichtanzeige des Eingehens einer Doppelversicherung. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen ist seit 17. Dezember 1971 Ch R H als Alleininha... mehr lesen...
Norm: AEB Art11VersVG §6 B1VersVG §58
Rechtssatz: Die Verpflichtung, eine weitere Versicherung anzuzeigen, dient nicht der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung der Erhöhung einer Gefahr. Entscheidungstexte 7 Ob 7/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 7 Ob 7/74 Veröff: SZ 47/16 = VersR 1975,360 = VersRdSch 1974,369 (Anmerkung Frotz-Baumann) ... mehr lesen...
Norm: AEB Art11VersVG §6 B1VersVG §58
Rechtssatz: Die Anzeigepflicht nach Art 1 AEB bei Doppelversicherung gilt auch für den Fall, daß die Zweitversicherung nur dazu dient, eine bestehende Unterversicherung zu beseitigen. Entscheidungstexte 7 Ob 7/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 7 Ob 7/74 Veröff: SZ 47/16 = VersR 1975,360 = VersRdSch 1974,369 (Anmerkung Frotz-Baumann... mehr lesen...
Norm: AEB Art11VersVG §6 B1VersVG §58
Rechtssatz: Bei Verletzung der Obliegenheit der Anzeige einer Doppelversicherung tritt die volle Verwirkung der Leistung des Versicherers ohne Rücksicht auf die Kausalität ein. Entscheidungstexte 7 Ob 7/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 7 Ob 7/74 Veröff: SZ 47/16 = VersR 1975,360 = VersRdSch 1974,369 (Anmerkung Frotz-Baumann) ... mehr lesen...