Norm: ABGB §416VermG §44 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Eigentümer die Grenze zweier eigener Liegenschaften (Grundstücke) überbaut und die überbauten Teile zueinander im Verhältnis des § 416 ABGB stehen, sind Grenzkataster und Grundbuchsmappe richtigzustellen (§ 44 Abs 1 VermG) und wächst die überbaute Fläche dem "Hauptteil" zu. Entscheidungstexte 4 Ob 266/97i Entscheidungstext OGH 23.09.1... mehr lesen...