Norm: VermG §4 Abs1VermG §43 Abs2LiegTeilG §1 Abs1 Z1ABGB §339ABGB §364
Rechtssatz: § 43 Abs. 1 Z 1 VermG erlaubt in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z 1 LiegTeilG Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und deren Mitarbeitern zur Durchführung ihrer vermessungstechnischen Arbeiten jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude zu betreten. Diese Legalservitut iSd § 364 ABGB schließt als Rechtfertigungsgrund der gesetzlichen Erlaubnis ... mehr lesen...