Entscheidungen zu § 26 Abs. 2 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/12/14 2004/10/0161

Mit Schreiben vom 1. November 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Studienbeihilfe und Studienzuschuss. Er studiere seit dem Wintersemester 2003/04 an der Universität Linz die Studienrichtung Rechtswissenschaften. Er wohne im Studienort Linz in einem Studentenheim. Die Wohnadresse seiner Eltern sei in S gelegen. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 20. November 2003 wurde der Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Studienbeihilfe abgewiesen, dem Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.2007

RS Vwgh 2007/12/14 2004/10/0161

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §26 Abs2 Z4 idF 2000/I/076;StudFG 1992 §26 Abs3 idF 2000/I/076;StudFG 1992 §26 idF 2000/I/076;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §5;
Rechtssatz: Die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Wohnsitzgemeinde der Eltern ist hinsichtlich der Berechnung der Fahrzeit zwischen dem Wohnsitz der Eltern und dem Studienort nicht miteinzubeziehen. Aus § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.2007

RS Vwgh 2007/12/14 2004/10/0161

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §26 Abs2 idF 2000/I/076;
Rechtssatz: Der vom Beschwerdeführer betonte Umstand, dass in § 26 Abs. 2 StudFG nunmehr vom Wohnsitz der Eltern die Rede sei, sodass der Gesetzgeber offenbar auch die gemeindeinternen Wege im Wohnort der Eltern berücksichtigen habe wollen, hat in Abs. 3 keine Entsprechung gefunden und lässt sich in den Materialien zur Novelle BGBl. Nr. 619/1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.2007

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