Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) begann im Wintersemester 2009/10 das Bachelorstudium Architektur an der TU Wien und schloss ihr Bachelorstudium Architektur am 28.11.2017 ab. Im Sommersemester 2020 begann die BF das Masterstudium Visuelle Kultur an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Am 24.02.2020 stellte die BF einen Antrag auf Studienbeihilfe für dieses Masterstudium. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipe... mehr lesen...