Entscheidungen zu § 35c StAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/6/25 17Os3/18x

Norm: StAG §35cStPO §190StPO §195
Rechtssatz: Von einem Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft nach § 35c StAG auch dann abzusehen, wenn Ermittlungen (trotz bejahter Tatbestandsmäßigkeit des angezeigten Verhaltens) wegen eines Strafausschließungsgrundes (im weiteren Sinn) unterbleiben (gegenteilig: Erlass des BMJ vom 27. Dezember 2017, BMJ?S578.028/0004?IV3/2017). Denn unter einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung (§ 1 Abs 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.2018

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