Norm: RpflG §19 Abs1RpflG §19 Abs2 Z4RpflG 1985 §19 Abs2 Z8 litb
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Antrag des Sachwalters einer in einer geschlossenen Anstalt untergebrachten behinderten Person, aus ihrem Vermögen ihr ein Taschengeld auszuzahlen, fällt, wenn nicht § 19 Abs 2 Z 4 RpflG zum Tragen kommt, in den Wirkungskreis des Rechtspflegers. Entscheidungstexte 1 Ob 589/86 Entsch... mehr lesen...