Entscheidungen zu § 9 Abs. 3 RATG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2010/10/22 7Ob52/10p

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Unterhaltssache des Antragstellers N***** B*****, vertreten durch Dr. Roswitha Ortner, Rechtsanwältin in Villach, gegen den Antragsgegner Dr. M***** B*****, vertreten durch Dr. Walter Niederbichler, Rechtsanwalt in Graz, wegen Unterhalt, über den Revisionsrekurs des Antragsgegners gegen den B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.2010

TE OGH 2009/10/16 6Ob212/08g

Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 ATS zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller „und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch fü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.2009

TE OGH 2007/4/18 7Ob37/07b

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Entscheidung | OGH | 18.04.2007

RS OGH 2007/4/18 7Ob37/07b, 6Ob212/08g, 7Ob52/10p, 4Ob203/10x, 9Ob34/10f, 3Ob237/11s, 3Ob189/12h, 3O

Norm: RATG §9 Abs3
Rechtssatz: Werden neben dem laufenden Unterhalt rückständige Beträge begehrt, so sind nach § 9 Abs 3 RATG diese nicht in die Bemessungsgrundlage einzurechnen. Es bleibt bei der einfachen Jahresleistung. Entscheidungstexte 7 Ob 37/07b Entscheidungstext OGH 18.04.2007 7 Ob 37/07b 6 Ob 212/08g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.2007

RS OGH 2006/3/1 23R316/05a

Norm: ZPO §43 Abs1ZPO §43 Abs2JN §58RATG §9 Abs3GGG §15 Abs5RATG §11EheG §72
Rechtssatz: Unterliegt die Klägerin im Umfang des geltend gemachten Unterhaltsrückstandes zur Gänze dem Grunde nach, weil sie den Beklagten mangels Aufforderung zur Zahlung nicht in Verzug gesetzt hat (§ 72 EheG), so kann die auf den fehlenden Verzug gegründete Abweisung auch dann bei der Kostenentscheidung nicht außer Betracht bleiben, wenn dem Begehren auf laufenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.2006

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