Norm: ABGB §306RATG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung des Vertreters im Entmündigungsverfahren bezieht, ist nach dem Wert des Vermögens des zu Entmündigenden zu berechnen. Dieser kann mangels anderer Vereinbarung und ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung gem § 306 ABGB nur der gemeine Preis, d.i. der Wert, den eine Sache am Ort und zur Zeit der Schätzung für jedermann hat, sein. Entsch... mehr lesen...
Norm: RATG §3 Abs1StV Art27 §2
Rechtssatz: Bemessungsgrundlage für anwaltliche Leistungen in einem Verlassenschaftsverfahren, dessen Gegenstand der Entschädigungsanspruch der Erblasserin für ihre in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien entzogenen Güter ist. Entscheidungstexte 6 Ob 39/65 Entscheidungstext OGH 17.02.1965 6 Ob 39/65 Euro... mehr lesen...
Norm: RATG §3 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs 1 der V über den RAT vom 14.01.1954, BGBl 1954,33, ist der für die Anwendung eines bestimmten Tarifsatzes maßgebende Betrag im Verfahren außer Streitsachen nach dem Werte des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, zu berechnen. Auch Vorarbeiten beziehen sich auf den Leistungsgegenstand. Entscheidungstexte 6 Ob 107/60 Entscheidungstext... mehr lesen...