IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Gerhard Kienast über die Beschwerden des Herrn RA Dr. A. B. gegen die Bescheide des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien, jeweils vom 2.11.2021, Zl. VSP …/2020 (VGW-101/092/763/2022) und VSP …/2021 (VGW-101/092/764/2022), jeweils betreffend angemessene Vergütung gemäß § 16 Abs. 4 Rechtsanwaltsordnung (RAO), nach (gemeinsamer) öffentlicher, mündlicher Verhandlung am 8.3.2022 zu Recht: I.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.03.2022 Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4RATG §15
Rechtssatz: Hinsichtlich der Teilbeträge (zugesprochene Vergütung und der Differenz zur beantragten Vergütung) der Vergütung gemäß § 16 Abs. 4 RAO liegen keine „trennbaren Spruchpunkte“ vor, denn insbesondere die Zuschläge (z.B. Streitgenossenzuschlag, Erschwerniszuschlag, Erfolgszuschlag) si... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.03.2022 Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4RATG §15
Rechtssatz: Der Verfahrenshelfer, der gemäß § 41 stopp vom Gericht beigegeben und gemäß § 45 RAO von der Rechtsanwaltskammer bestellt wird, erhält gemäß § 16 Abs. 4 RAO kein Honorar für seine erbrachten Leistungen (weshalb § 12 AHK bereits von seinem Wortlaut her, der von „50% des Honorarbet... mehr lesen...