Norm: FBG §15 Abs1GmbHG §76 Abs2GmbHG §79 Abs1
Rechtssatz: Die Abtretung künftig entstehender Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist schon im Gründungsstadium mit Wirkung frühestens ab Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch möglich. Die Abtretung muß aber in der Satzung erlaubt sein und bedarf der Form eines Notariatsaktes. Eine sofort und vor der Eintragung der Gesellschaft wirksame Abtretung setzt eine einstimmige... mehr lesen...
Norm: GmbHG §79 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage der Teilbarkeit von GmbH - Anteilen ohne diesbezügliche gesellschaftsvertragliche Grundlage. Entscheidungstexte 1 Ob 530/76 Entscheidungstext OGH 18.02.1976 1 Ob 530/76 Veröff: SZ 49/23 = GesRZ 1976,130 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0060377 ... mehr lesen...