Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Ob bereits bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein Parteiwille dahingehend vorliegt, gleichzeitig damit auch die Übertragung der Geschäftsanteile zu bewirken, ist eine Frage des Einzelfalls. Entscheidungstexte 6 Ob 59/20z Entscheidungstext OGH 23.04.2020 6 Ob 59/20z Beisatz: Hier bei einer Formulierung der Gesellschaftervereinbarung, wonach „... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Ist die Abtretung von Geschäftsanteilen im Gesellschaftsvertrag gemäß § 76 Abs 2 GmbHG an weitere Voraussetzungen gebunden, so führt deren Fehlen, solange sie noch erfüllt werden können, zur schwebenden Unwirksamkeit einer dennoch vorgenommenen Abtretung. Sie wird wirksam, wenn die Gesellschaft nachträglich zustimmt. Solange die Rückwirkung einer Genehmigung die Rechtsposition Dritter nicht beeinträchtigt, also ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Die konkludente Genehmigung der Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile ist zulässig (so schon 3 Ob 601/90 = ecolex 1991, 394). Für die Zustimmung der Generalversammlung zu den Abtretungsverträgen genügt einfache Mehrheit, wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag der Beklagten bestimmt ist. Bei Einigkeit aller Gesellschafter sind jedoch weder eine Gesellschafterversammlung noch ein schriftliches Beschlussverf... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung gilt das Formgebot des Notariatsaktes gemäß § 76 Abs 2 GmbHG sowohl für das Verpflichtungsgeschäft als auch für das Verfügungsgeschäft (6 Ob 241/99f, 6 Ob 241/98d, 7 Ob 2350/96f, 6 Ob 640/91 uva). Entscheidungstexte 5 Ob 41/01t Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob 41/01t 7 Ob 2... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Wird zum Notariatsakt in einer formlosen Nebenabrede zusätzlich ein weiterer Kaufpreis für den Erwerb eines Geschäftsanteils vereinbart, so liegt darin keine Verletzung der Formvorschrift des § 76 Abs 2 GmbHG, die die Nichtigkeit des Geschäfts nach sich zöge. Entscheidungstexte 5 Ob 41/01t Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob 41/01t ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73FBG §3 Z15GmbHG §76 Abs2HGB §12 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung eines Geschäftsanteiles eines verstorbenen Gesellschafters an Zahlungs Statt ersetzt den sonst nach § 76 Abs 2 GmbHG erforderlichen Notariatsakt. Entscheidungstexte 6 Ob 18/00s Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 18/00s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1073GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Nach Auslösung eines Vorkaufsfalls zugunsten von Gesellschaftern aufgrund eines absolut wirkenden Vorkaufsrechts kann niemand - gleichviel, ob als Gesellschaftsfremder oder als Gesellschafter - rechtswirksam jenen Geschäftsanteil erwerben, auf den sich der Vorkaufsfall und daraus noch nicht erloschene Vorkaufsrechte von Gesellschaftern bezieht. Daher kann auch ein erwerbswilliger Gesellschafter nur sei... mehr lesen...