Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** W*****, vertreten durch Hopmeier & Wagner Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei G**... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5GmbHG §76KO §1
Rechtssatz: Darf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihre Firma auch ohne Zustimmung des namensgebenden Gesellschafters weiterführen, wenn die Gesellschafter ihre Geschäftsanteile an Dritte veräußern und auf diese Weise das Unternehmen übertragen, kann es der Gesellschaft auch nicht verwehrt sein, selbst das Unternehmen mit dem Recht auf Firmenfortführung zu veräußern, weil es keinen Unterschied macht, ob die ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §49GmbHG §76NO §87
Rechtssatz: Wenn nur die Mehrheitsgesellschafter einer Gesellschaft mbH mit der in der Satzung vorgesehenen Mehrheit eine Satzungsänderung (hier über Zustimmungsrechte der Gesellschafter bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen) beschließen und den darüber errichteten Notariatsakt fertigen, kann die Satzungsänderung im Firmenbuch mangels notarieller Beurkundung gemäß § 49 Abs1 GmbHG nicht eingetragen werden. Ein ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Umfaßt der Formmangel (§76 GmbHG) das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft für die Abtretung des Geschäftsanteiles, kann nicht auf Zahlung des Abtretungspreises geklagt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 99/99h Entscheidungstext OGH 13.04.1999 4 Ob 99/99h 4 Ob 255/99z Entscheidungstext OGH 19.10... mehr lesen...