Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 NRWO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2011/10/5 G8/11

Begründung: I. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1.1. Mit dem auf Art140 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützten Antrag begehrt die Kärntner Landesregierung auf Grund ihres Beschlusses vom 13. Jänner 2011 die Aufhebung der Wortfolgen "vierten Tag vor dem Wahltag unter Angabe des Grundes gemäß §38 Abs1 schriftlich oder spätestens am" in §39 Abs1 erster Satz Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. 471/1992 idF BGBl. I 28/2007 und der Wortfolge "beim schriftlichen Antrag ka... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.2011

RS Vfgh 2011/10/5 G8/11

Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandNRWO 1992 §39 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags der Kärntner Landesregierung auf Aufhebungvon außer Kraft getretenen Bestimmungen der Nationalratswahlordnung;Antrag einer Landesregierung als Fall einer abstraktenNormenkontrolle nur gegen geltende Rechtsvorschriften zulässig
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.2011

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