Norm: NO §37 Abs1ZPO §321 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei der Ablegung des Zeugnisses über die nuncupatio ist der Notariatssubstitut nicht an die Verschwiegenheitspflicht gebunden. Entscheidungstexte 2 Ob 61/13d Entscheidungstext OGH 23.10.2013 2 Ob 61/13d Beisatz: Hier: Errichtung eines fremdhändigen Testaments als Privaturkunde durch den Notariatssubstituten; dessen jeweilige Funktion als ... mehr lesen...