Entscheidungen zu § 117 Abs. 1 NO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 99/10/0024

Der Beschwerdeführer war beim öffentlichen Notar Dr. St. als Notariatskandidat in praktischer Verwendung und im Verzeichnis der Notariatskandidaten der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland eingetragen. Mit Eingabe vom 3. Juli 1998 teilte Notar Dr. St. mit, er habe den Beschwerdeführer mit Wirkung vom 2. Juli 1998 dienstfrei gestellt und ersuche, ihn mit sofortiger Wirkung aus der Liste der Notariatskandidaten zu streichen. Der Eingabe war die Fotokopie eines Hands... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 99/10/0024

Index: 27/02 Notare
Norm: NO 1871 §117 Abs1;NO 1871 §117 Abs4;NO 1871 §118a Abs1 lita;NO 1871 §6;
Rechtssatz: Mit dem in der NO mehrfach, zB in den §§ 6 und 117 ff, verwendeten Begriff der PRAKTISCHEN VERWENDUNG wird, soweit die Verwendung als Notariatskandidat in Rede steht, auf das in § 117 Abs 1 NO umschriebene Ausbildungsverhältnis Bezug genommen. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit in Ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

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