Begründung: Der Beklagte erstattete in den Jahren 1999 bis 2007 im Auftrag der C***** AG insgesamt sieben Gutachten über I*****-Aktien. Ihm war dabei bekannt, dass zwischen der Bank und der I***** AG enge geschäftliche Beziehungen und auch personelle Verflechtungen bestanden. Die vom Beklagten erstatteten Gutachten sollten die grundsätzliche Eignung der Aktien zur Mündelgeldveranlagung darstellen. Ein weiterer, konkreter Zweck der Gutachtenserstellung steht nicht fest. Der Beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte wurde vom Bauherrn mit der Planung, Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauaufsicht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben beauftragt. Die Beklagte erstellte ein Leistungsverzeichnis unter Auflistung von detaillierten Ausstattungsanforderungen. Der in der Folge mit der Durchführung des Projekts beauftragte Generalunternehmer beauftragte die Klägerin, nachdem diese ein Anbot nach den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erstellt hatte... mehr lesen...
Norm: EO §141LBG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Vermögensinteressen des Erstehers im Zwangsversteigerungsverfahren werden vom Schutzzweck der Normen, die der zur Bewertung des Exekutionsobjekts gerichtlich bestellte Sachverständige zu beachten hat, erfasst. Entscheidungstexte 1 Ob 79/00z Entscheidungstext OGH 13.06.2000 1 Ob 79/00z Veröff: SZ 73/96 ... mehr lesen...
Norm: EO §141LBG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Vermögensinteressen des Erstehers im Zwangsversteigerungsverfahren werden vom Schutzzweck der Normen, die der zur Bewertung des Exekutionsobjekts gerichtlich bestellte Sachverständige zu beachten hat, erfasst. Entscheidungstexte 1 Ob 79/00z Entscheidungstext OGH 13.06.2000 1 Ob 79/00z Veröff: SZ 73/96 ... mehr lesen...
Norm: LBG §9 Abs1 Z3ZPO §362 Abs1
Rechtssatz: Nach § 9 Abs 1 Z3 LBG hat das Gutachten die Bewertung unter Darlegung des angewendeten Wertermittlungsverfahrens und der
Gründe: für die Auswahl des angewendeten Verfahrens oder allenfalls angewendeten Verfahrensverbindung zu enthalten. Damit werden über die in den Verfahrensgesetzen enthaltenen generellen Bestimmungen über Gutachten von Sachverständigen (zB § 362 Abs 1 ZPO) hinaus die spezifischen I... mehr lesen...
Norm: LBG §9 Abs1 Z3ZPO §362 Abs1
Rechtssatz: Nach § 9 Abs 1 Z3 LBG hat das Gutachten die Bewertung unter Darlegung des angewendeten Wertermittlungsverfahrens und der
Gründe: für die Auswahl des angewendeten Verfahrens oder allenfalls angewendeten Verfahrensverbindung zu enthalten. Damit werden über die in den Verfahrensgesetzen enthaltenen generellen Bestimmungen über Gutachten von Sachverständigen (zB § 362 Abs 1 ZPO) hinaus die spezifischen I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und seine Gattin sind als Kommanditisten der Anton B*****KG an deren Geschäftsführung durch ihren Sohn und Komplementär Wolfgang B***** nicht beteiligt. Der Beklagte ist seit 16.10.1980 allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für das Fachgebiet "Handel mit Edelsteinen". Er hatte im Jahre 1967 eine Prüfung als Diamantenfachmann und im Jahre 1980 die Prüfung als Gemmologe mit der Befähigung zur technisch-praktischen Edelsteinbegutachtung ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zwangsversteigerungsverfahren des Bezirksgerichtes G***** wurde der Beklagten zur Schätzung der Liegenschaft ***** als Sachverständiger beigezogen. Das vom Vollstreckungsorgan aufgenommene Protokoll vom 29.3.1989 enthält keine Beschreibung der zu schätzenden Liegenschaft nach § 28 RSchO. Der Beklagte ermittelte nach § 16 RschO einen Grund- und Bodenwert der Liegenschaft von S 1,773.546. Der Schätzwert samt Zubehör betrug S 1,778.546, das geringste Gebot sohin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2EO §141EO §144LBG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der spätere Ersteher hat als Kauflustiger keinen Anspruch auf die in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaft, er hat nur einen im Verfahrensrecht begründeten Anspruch, nicht ungünstiger behandelt zu werden als andere Kauflustige. Den Schätzungsgutachter trifft gegenüber dem späteren Ersteher in Ansehung der gutächtlichen Äußerung zur Schätzwertermittlung keine besondere Sorgfaltspfli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2EO §141EO §144LBG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der spätere Ersteher hat als Kauflustiger keinen Anspruch auf die in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaft, er hat nur einen im Verfahrensrecht begründeten Anspruch, nicht ungünstiger behandelt zu werden als andere Kauflustige. Den Schätzungsgutachter trifft gegenüber dem späteren Ersteher in Ansehung der gutächtlichen Äußerung zur Schätzwertermittlung keine besondere Sorgfaltspfli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1299 A2EO §143EO §144LBG ArtIII Z2LBG §9 Abs1 Z2RSchO §15
Rechtssatz: Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen einer unrichtigen Wertermittlung durch den im Exekutionsverfahren beigezogenen Sachverständigen und einem dadurch bedingten Schaden des Erstehers (so schon SZ 57/105). Entscheidungstexte 1 Ob 679/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 1 Ob 679/86 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Peter und Edith S*** waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 117 KG Preßbaum Haus C Nr. 117, Pfalzauerstraße 30, mit den Grundstücken 32 Baufläche, 121/12 Garten und 330 Bauarea. Diese Grundstücke sind noch nicht im Grenzkataster eingetragen. Zu E 3005/78 des Bezirksgerichtes Purkersdorf wurde diese Liegenschaft zugunsten mehrerer betreibender Gläubiger in Zwangsversteigerung gezogen. Über Anfrage des Bezirksgerichtes Purkersdorf gab das Vermessungsamt Wien am 5. A... mehr lesen...