Entscheidungen zu § 150 Abs. 3 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2008/4/3 1Ob128/07s

Norm: AktG §26 Abs1AktG §150 Abs3
Rechtssatz: Handelt es sich bei der eingebrachten Sache um eine Forderung, hat sich die Prüfung nicht darauf zu beschränken, ob die eingebrachte Forderung tatsächlich besteht, sondern ist darüber hinaus zu ermitteln, ob sie auch insoweit „vollwertig" ist, als der Schuldner in der Lage ist, diese vollständig zu erfüllen. Entscheidungstexte 1 Ob 128/07s ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.04.2008

TE OGH 2008/4/3 1Ob128/07s

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Entscheidung | OGH | 03.04.2008

RS OGH 2006/3/9 6Ob39/06p, 1Ob128/07s

Norm: ABGB §1300 BAktG §150 Abs3. AktG §42HGB §275
Rechtssatz: Die Prüfung der Sacheinlage dient nur den Interessen der Gesellschaft, deren Gläubiger und allenfalls Dritter, nicht aber auch derjenigen des Einbringers. Aus diesem Grund kommt auch eine Haftung des Sacheinlageprüfers gegenüber dem Sacheinleger nicht in Betracht. Entscheidungstexte 6 Ob 39/06p Entscheidungstext OGH 09.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.2006

TE OGH 2006/3/9 6Ob39/06p

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Entscheidung | OGH | 09.03.2006

Entscheidungen 1-4 von 4

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