Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Kurt R***** und Manfred Sch***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (1), Ersterer überdies des Vergehens nach § 15 Abs 1 Z 1 KMG (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Kurt R***** und Manfred Sch***** des Verbrechens des g... mehr lesen...
Norm: KMG §15 Abs1StGB §146 F
Rechtssatz: Die § 15 Abs 1 Z 1 KMG zu Grunde liegende Tat ist das (zumindest bedingt) vorsätzliche Unterlassen der zeitgerechten Veröffentlichung eines kontrollierten Prospektes trotz gegebener Prospektpflicht. Beim betrügerischen Verkauf von Wertpapieren wird die Täuschung der Anleger durch Fehlen eines kontrollierten (§ 8 KMG) und veröffentlichten (§ 10 KMG) Prospekts über das Wertpapier entscheidend erleichtert.... mehr lesen...